Die Linke moniert eine Hängepartie der Länder beim Zugang zu den Agrarfördermitteln des Bundes. Wegen der Regierungsbildung bekommen die Länder zunächst nur einen Abschlag von 45 Prozent. Die vollen Zuschüsse wird es erst geben, wenn der neue Bundehaushalt beschlossen ist.
Die für die vorläufige Haushaltsführung des Bundes geltenden engen Vorgaben beeinträchtigen nach Auffassung der Linksfraktion im Bundestag zunehmend die Förderpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die für ländliche Räume zuständige Bundestagsabgeordnete der Fraktion, Heidrun Bluhm, kritisierte vergangene Woche eine „Hängepartie“ der Länder beim Zugang zu den GAK-Bundesmitteln. Bluhm warf der Regierung vor, sie lasse Länder, Kommunen und den ländlichen Raum „am langen Arm verhungern“. In einem Antrag fordert Die Linke eine vorzeitige Auszahlung der GAK-Bundesmittel durch außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen. Auf diese Weise müssten dringende Investitionen in den Hochwasser- und Küstenschutz, in die ländliche Entwicklung von Agrarunternehmen ermöglicht werden. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine Aufhebung des Jährlichkeitsprinzips in der GAK-Förderung aus und verlangt eine Anhebung der Bundesmittel um 200 Mio. Euro im Jahr. „Die ländliche Entwicklung braucht eine verlässliche und solide Förderung, die den Ländern mit der nötigen Flexibilität zur Verfügung stehen muss“, erklärte Bluhm.
Infolge der späten Regierungsbildung liegt noch kein beschlossener Bundeshaushalt für dieses Jahr vor. Nach derzeitigem Zeitplan wird das Bundeskabinett am 2. Mai den nunmehr zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2018 beschließen. Die erste Lesung ist in der Woche vom 15. bis 18. Mai vorgesehen. Anschließend wird der Haushaltsausschuss seine Beratungen über den Entwurf aufnehmen. Die abschließende Bereinigungssitzung ist für den 27. Juni vorgesehen. In der ersten Juliwoche wird der Bundestag den Haushalt in zweiter und dritter Lesung beschließen. Der Bundesrat könnte dann am 6. Juli endgültig grünes Licht geben. Bis dahin unterliegen die Bundesressorts weiter den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung. In deren Rahmen hat der Bund den Ländern im Januar einen Abschlag von 45 % der ihnen zustehenden GAK-Mittel zur Bedienung von bestehenden Altverpflichtungen ausgezahlt. Dies unterscheidet sich allerdings nicht sonderlich von normalen Haushaltsjahren, in denen ihnen Abschläge von 50 % überwiesen werden. Wollen die Länder neue Zahlungsverpflichtungen eingehen, müssen sie diese Mittel aus ihrem Landeshaushalt zur Verfügung stellen und sich den in der Regel 60-prozentigen Bundesanteil später erstatten lassen.