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Neue Osnabrücker Zeitung

Linke fordert Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit für Bauern

In Deutschland wird sich die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten noch einige Jahre hinziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten, Winzern und Gärtnern bereits anerkannt, in Deutschland wird die entsprechende Prüfung noch einige Jahre dauern. Das hat die Bundesregierung jetzt auf Anfrage der Linkspartei mitgeteilt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

Linken-Agrarexpertin Kirsten Tackmann dauert das zu lange. Sie sagte dem Blatt: "Die Linke fordert nicht nur einen Abschluss des Prüfvorgangs innerhalb eines Jahres, sondern endlich auch die längst überfällige Anerkennung als Berufskrankheit." Es sei zynisch, Betroffenen weiter Hilfe zu verweigern, so Tackmann.

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Im Juni hatte der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat der Bundesregierung in einem ersten Schritt die "generelle Geeignetheit" von Parkinson als Berufskrankheit bei Agrarberufen festgestellt. Jetzt soll in einem zweiten Schritt wissenschaftlich ergründet werden, ob Berufsvertreter aufgrund ihres Umgangs mit Pestiziden ein "erheblich höheres Erkrankungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung aufweisen", schreibt das Bundesarbeitsministerium.

Es sei von einem "mehrjährigen Beratungszeitraum auszugehen". Frankreich hat die entsprechende Anerkennung bereits 2012 per Dekret vollzogen. Die Bearbeitungszeiten in Deutschland seien "inakzeptabel lang", kritisierte Tackmann.

Studien hatten in den vergangenen Jahren einen Zusammenhang zwischen Parkinson und Pestiziden erkannt, die im Agrarsektor verwendet werden oder worden sind. Beate Ritz, Professorin für Epidemiologie an der Universität Kalifornien, sagte der "NOZ": "Es gibt reichlich Hinweise darauf in der Forschung. Das ist meiner Meinung nach unstrittig." Parkinson müsse als Berufskrankheit im Agrarsektor anerkannt werden, so ihre Schlussfolgerung. Bei einer entsprechenden Anerkennung haben Betroffene Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das können beispielsweise Reha-Kosten oder Rentenzahlungen sein.

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