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Antrag

Linke fordert Ausrichtung der Agrarförderung auf Insektenschutz

Aus Sicht der Linken ist der Verlust an biologischer Vielfalt nur ein Symptom für systematische und strukturelle Ursachen, womit die Fraktion ein falsches Agrarmodell der EU und in Deutschland meint. Im Bundestag haben die Politiker daher eine Vorschlagliste eingereicht, wie die Agrarförderung umgebaut werden müsste.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Fraktion Die Linke will eine insektenfreundliche Landwirtschaft fördern. Dazu legen die Abgeordneten einen Antrag vor, der mithilfe einer Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Zahlungen von EU-Fördermitteln an ökologische und soziale Kriterien bindet.

Außerdem sollen insektenfreundliche Kulturflächen wie Brachen, Schon- und Schutzstreifen, Hecken, Flurgehölze, Kleingewässer und Streuobstwiesen mit Blühaspekten gefördert werden, die auf eine vielfältige Agrarlandschaft abzielen. Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten im Rahmen der GAP genutzt werden, um die Feld-, Wiesen-, Wald- und Gewässerrandstrukturen ökologisch aufzuwerten und Biotopverbunde auszubauen.

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„Landwirtschaft auf billige Rohstofflieferfunktion reduziert“

Aus Sicht der Linken ist der Verlust an biologischer Vielfalt nur ein Symptom für systematische und strukturelle Ursachen: ein falsches Agrarmodell der EU und in Deutschland. Dieses setze strategisch auf Agrarexporte für einen Weltagrarmarkt, für den möglichst viele und möglichst billige agrarische Rohstoffe produziert werden sollen. Damit werde Landwirtschaft auf eine billige Rohstofflieferfunktion reduziert statt ihre gemeinwohlorientierte Versorgungsfunktion mit nachhaltig produzierten Lebensmitteln anzuerkennen.

Von diesem Agrarmodell profitieren nach Ansicht der Fraktion Saatgut-, Verarbeitungs- und Vermarktungskonzerne, die mit ihrer Marktübermacht und mit Rückendeckung ihrer Verbündeten in Politik, Verbänden und Wissenschaft ihre Interessen durchsetzen – gegen die Agrarbetriebe und auf Kosten von Mensch und Natur.

Die Linken wünschen sich, dass die Landwirtschaft stattdessen zum Verbündeten wird. Um die Artenvielfalt insgesamt und die Insektenvielfalt insbesondere zu erhalten und zu bewahren, brauche es eine Ökologisierung der Landwirtschaft und eine Sicherung der Lebensräume.

Forderungen im Detail

Dr. Sahra Wagenknecht und Dr. Dietmar Bartsch fordern die Bundesregierung auf,

  1. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

    a) in der neuen Förderperiode der GAP Zahlungen generell an ökologische und soziale Kriterien gebunden werden,



    b) in der Ersten und Zweiten Säule der GAP alle freiwilligen Programme mit einer Anreizfinanzierung ausgestattet sind, die beispielsweise Arbeitskosten und Transaktionskosten beinhalten,



    c) die Mittel für die Zweite Säule (ELER) nicht gekürzt werden und über die gesamte Förderperiode hinweg für die nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raumes bereitstehen, z.B. zur Förderung der biologischen Vielfalt, für eine insektenfreundliche und sozialökologische Landwirtschaft,



    d) insektenfreundliche Kulturflächen wie beispielsweise Brachen, Schon- und Schutzstreifen, Hecken, Flurgehölze, Kleingewässer und Streuobstwiesen mit Blühaspekten gefördert werden, die auf eine vielfältige Agrarlandschaft abzielen,



    e) der Erhalt der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stärker gewichtet wird, um Totalherbizide wie z.B. Glyphosat oder besonders insektengefährliche Wirkstoffe wie z.B. Neonikotinoide nicht mehr zuzulassen,



    f) eine umfängliche, unabhängige und transparente Risikobewertung im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe durchgeführt wird,



    g) die Aufzeichnungspflicht über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum einen auf mit Pflanzenschutzmittel behandeltes Saatgut ausgedehnt wird und zum anderen nicht nur für das Pflanzenschutzmittel Herstellende, Liefernde und Handelnde gilt, sondern auch für Anwender;

  2. alle Möglichkeiten im Rahmen der GAP zu nutzen, um die besonders wichtigen Feld-, Wiesen-, Wald- und Gewässerrandstrukturen ökologisch aufzuwerten und dafür auch den Erhalt und die Schaffung eines Wegenetzes zu unterstützen,

  3. räumliche und funktionale Biotopverbunde zu fördern und auszubauen,

  4. die Landschaftspflege und insbesondere die Weidetierhaltung in ihrer gemeinwohlorientierten Funktion zu unterstützen und angemessen zu fördern,

  5. den Ökolandbau zu stärken und auszubauen,

  6. den Ausbau von vielgliedrigen Fruchtfolgen und Zwischensaaten in der „guten fachlichen Praxis“ verbindlich zu verankern,

  7. regionale Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsketten zu unterstützen und zu fördern,

  8. den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotinoide schnellstmöglich zu verbieten,

  9. umgehend Regelungen in die Wege zu leiten, die den Pestizideinsatz auf das Nötigste reduzieren , sowie ein sofortiges Anwendungsverbot auf öffentlichen Flächen und ein Verbot des Onlinehandels für Pestizide,

  10. die Aufzeichnungen, die gemäß erweitertem Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (siehe Forderung 1g dieses Antrags) geführt werden müssen, in den zuständigen Behörden gemäß § 11 Pflanzenschutzgesetz bereitzuhalten und dem Bundestag in regelmäßigen Abständen darüber zu berichten,

  11. die Forschung zu und die Anwendung von alternativen Maßnahmen bodenschützender und erosionsvermeidender Anbauverfahren sowie zum biologischen Pflanzenschutz zu unterstützen und weiter auszubauen,

  12. dafür zu sorgen, dass die Forschung zur Stärkung der Pflanzengesundheit umgehend ausgebaut und schnellstmöglich zum Einsatz gebracht wird,

  13. den Schutz von Insekten als elementaren Bestandteil der durch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angekündigten Ackerbaustrategie zu implementieren und mit dem Insektenschutzaktionsplan abzustimmen,

  14. haupt- und nebenberuflich tätige Imker zu unterstützen,

  15. die Lichtverschmutzung insbesondere im Ländlichen Raum zu reduzieren,

  16. die Herstellung und den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Umsetzung des Dauerwaldprinzips in Wäldern zu unterstützen und

  17. die Flächenversiegelung und damit eine Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen durch Straßen- und Siedlungsbau im Sinne einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung möglichst zu vermeiden und dabei die Prinzipien „Entsiegelung vor Neuversiegelung“ und „Lückenschluss statt Außenbereich“ konsequent umzusetzen.

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