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Linke und Grüne wollen Auflagen für Nutzhanf entschärfen

Die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen wollen den Anbau von Nutzhanf vereinfachen. Es solle nicht länger "unnötig strengen Genehmigungs- und Kontrollvorgaben unterliegen".

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen wollen die Rahmenbedingungen für den Anbau von Nutzhanf verbessern. Ein gemeinsamer Antrag sieht vor, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herauszunehmen. Ferner sollen der Grenzwert für den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sowie die Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf angepasst werden; außerdem soll die Kultur künftig der gängigen Sortenzulassung unterworfen werden.

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Linke und Grüne wollen zudem Rechtssicherheit für die Anbaubetriebe schaffen, unter anderem durch Straffreiheit bei anbaubedingtem Überschreiten der THC-Grenzwerte. „Nutzhanf hat vielfältige Potentiale als nachwachsender Rohstoff, beispielsweise für Baustoffe und Textilien“, erklärte die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann. Auch aus ackerbaulicher Sicht handle es sich um eine gute Ergänzung für mehr Vielfalt, weil wenig Wasser und Pflanzenschutzmittel gebraucht würden und die tiefen Wurzeln zur Verbesserung der Böden beitrügen. Der Sprecher für Bioökonomiepolitik der Grünen, Harald Ebner, bezeichnete es als „nicht länger hinnehmbar“, dass Nutzhanf weiter unnötig strengen Genehmigungs- und Kontrollvorgaben unterliege, obwohl der THC-Wert so niedrig sei, dass ein Missbrauch „faktisch ausgeschlossen“ sei.

Nach Angaben von Linken und Grünen wird der rechtliche Rahmen für Nutzhanf derzeit trotz der niedrigen Grenzwerte für THC im BtMG geregelt. Dies erschwere insbesondere den Handel mit unverarbeiteten Pflanzenteilen. Das kaum kalkulierbare betriebswirtschaftliche Risiko erschwere die Nutzung des agrarischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potentials der Pflanze für Anbauer und Verarbeiter gleichermaßen. Für die Landwirte ist derAnbau demAntrag zufolge imMomentmit einem großen Bürokratieaufwand verbunden. Ackerflächen und Blühbeginn müssten gemeldet, die Etiketten des Saatguts aufgehoben und Kontrollen des Bestandes hingenommen werden. Ein Nachweis für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen liege indes nicht vor; illegaler Anbau finde überwiegend in Fabrikhallen oder anderen geschlossenen Räumen statt.

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