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Hilfe aus Brüssel

Liquiditätshilfen für Agrar- und Ernährungswirtschaft auf dem Weg

Landwirte können im Einzelfall bis zu 7.000 Euro von der EU als Nothilfe bekommen; Verarbeiter und Vermarkter von Agrarprodukten bis zu 50.000 Euro. Das hat die EU-Kommission zugesagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirte und kleinere Unternehmen der Ernährungswirtschaft können mit weiterer Unterstützung durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten rechnen. Der Rat der EU hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das es den nationalen Regierungen erlaubt, Landwirten im Einzelfall mit bis zu 7.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unter die Arme zu greifen.

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die im Bereich der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von Agrarprodukten tätig sind, können bis zu 50.000 Euro erhalten. Ziel sei es, die Betriebe, die am stärksten unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden hätten, auch durch verfügbare Mittel aus der ländlichen Entwicklung zu unterstützen und Liquiditätsprobleme zu beheben, erklärte der Rat.

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Die Kriterien für die Beihilfen und deren Höhe liegen im Ermessen der Mitgliedstaaten, dürfen aber insgesamt 2 % der jeweiligen Landesmittel aus dem ELER nicht überschreiten; sie müssen bis zum 31. Dezember beantragt und vor dem 1. Juli 2021 ausgezahlt werden.

Die kroatische Landwirtschaftsministerin Marija Vučković erklärte, die Liquiditätshilfe werde vielen Landwirten und Unternehmen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes ermöglichen. Sowohl der Rat als auch das Europaparlament hätten schnell reagiert, um die schlimmsten Folgen der Corona-Krise abzufedern.

Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für die Beihilfen am 30. April vorgelegt; das Parlament hatte am 19. Juni grünes Licht gegeben. Nach der Zustimmung des Rates tritt die Regelung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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