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EU-Handelsverträge

LK Oberösterreich fordert EU-Klimazölle

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert u.a. Importzölle für Lebensmittel von außerhalb der EU, die nicht nach den strengen europäischen Standards produziert wurden.

Lesezeit: 4 Minuten

Auch wenn mit einem umfassenden steuer- und sozialrechtlichen Entlastungspaket, dem Beschluss eines Waldfondsgesetzes und der Sicherstellung der EU-Agrarfinanzierung im abgelaufenen Jahr wichtige Entscheidungen zugunsten der heimischen Land- und Forstwirtschaft getroffen werden konnten, sind im neuen Jahr eine Reihe von agrarpolitischen „Baustellen“ weiterhin offen.

Jahr der Entscheidungen

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2021 wird das Jahr der Entscheidungen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene und des nationalen Strategieplanes zur GAP. Auf nationaler Ebene stehen eine Reihe weiterer Themen an, die im Interesse der bäuerlichen Familienbetriebe dringend einer raschen politischen Entscheidung und Umsetzung bedürfen.

„Dazu gehören insbesondere finanzielle Hilfen für die von einer dramatischen Marktsituation betroffenen Rinder- und Schweinebauern, die Umsetzung einer Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln und der Gastronomie, die Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, eine höhere Biotreibstoff-Beimischung bei Benzin und die nachdrückliche Ablehnung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens“, zeigte die Präsidentin der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Michaela Langer-Weninger, ihre zentralen Arbeitsschwerpunkte für das neue Jahres auf.

Druckpunkte bei Ausgestaltung der nächsten GAP

„Der Hauptknackpunkt in den Verhandlungen liegt bei der künftigen Ausgestaltung der sogenannten neuen Umweltarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik. Diese Fragen sind gerade für die in Oberösterreich aufgrund der bäuerlichen Besitzstruktur tendenziell intensiver geführten Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe aber auch die Ackerbaubetriebe mit einem höheren Ertragsniveau von zentraler Bedeutung“, erklärte Kammerdirektor Karl Dietachmair.

Bei einer Festlegung des Öko-Schemas auf 20% der Direktzahlungen müssten so in Österreich nur 5% der Direktzahlungen für Umweltzwecke umgeschichtet werden. Zudem hat sich der EU-Agrarministerrat darauf festgelegt, dass auch künftig eine Differenzierungsmöglichkeit bei den Direktzahlungen zwischen Almflächen und sonstigen landwirtschaftlichen Nutzflächen gegeben sein soll.

„Diese Entscheidung ist gerade für die oberösterreichische Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung, da sonst ein erheblicher Abfluss von Direktzahlungen in andere Bundesländer gedroht hätte. Zudem ist es damit nun möglich, dass die bewährten Systeme der Bergbauern- und Almförderung in ihrer Grundstruktur beibehalten werden können“, berichtete Dietachmair.

Für das neue ÖPUL ist ein modularer Aufbau mit einer noch gezielteren und leistungsgerechteren Honorierung einzelner Umweltleistungen vorgesehen. Dieser soll den Betrieben mehr Flexibilität bei der Programmteilnahme bieten. Auf Drängen der LK OÖ wurde erreicht, dass mehrere ursprünglich mit der ÖPUL-Einstiegsmaßnahme kombinationspflichtige Maßnahmen nun doch unabhängig beantragbar sein sollen.

Für bewährte Maßnahmen zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung wird eine Verbesserung der Anreizkomponente zur Attraktivierung der Teilnahme gefordert. Zudem fordert die LKOÖ bei der neukonzipierten ÖPUL-Basismaßnahme eine Einstiegsvariante mit einem deutlich niedrigeren Biodiversitätsflächenanteil als die derzeit vorgesehenen 7 %, um eine möglichst flächendeckende Teilnahme sicherzustellen und den betroffenen Betrieben auch einen Zugang zu den darauf aufbauenden Maßnahmen zu ermöglichen.

Für die Umsetzung der Öko-Regelung im Rahmen der ersten Säule der GAP müsse zudem eine Maßnahme konzipiert werden, die eine möglichst flächendeckende Teilnahme der Betriebe ermöglicht, so die beiden Kammerfunktionäre.

Umverteilungschance nützen

Die LK OÖ bekennt sich ausdrücklich zu einer entsprechenden Besserstellung der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe im künftigen Direkt- und Ausgleichszahlungssystem, da die vorgesehenen EU-Regelungen für das Capping und die Degression auch künftig zahnlos bleiben werden“, führte die Landtagsabgeordnete aus.

Die EU-Kommission strebt mit dem Green-Deal eine Vorreiterrolle in Sachen Klima- und Umweltschutz an. Gleichzeitig droht die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch immer höhere Produktionsstandards geschwächt zu werden.

So wird die heimische Lebensmittelerzeugung aber immer stärker durch Agrarimporte zu Dumping-Preisen unter Druck gesetzt. Das zur Entscheidung vorliegende EU-Mercosur-Abkommen stehe exemplarisch für die fehlgeleitete EU-Handelspolitik. Künftige Handelsabkommen müssen daher sicherstellen, dass Agrarprodukte nur dann zollfrei gehandelt werden dürfen, wenn diese europäischen oder gleichwertigen Umwelt-, Klima- und Tierwohlstandards entsprechen.

Die LK OÖ fordert daher die Einführung sogenannter „EU-Klimazölle“ für Agrar- und Lebensmittelimporte in die EU, die nicht europäischen Standards entsprechen.

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