Um die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung auch im Jahr 2021 zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, sieht der Entwurf des Bundeskabinetts einen einmaligen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Mrd. € an den Gesundheitsfonds vor.
LKK-Beiträge bleiben stabil
Entsprechend der Einigung von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Jens Spahn erhält die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) von diesem Bundeszuschuss einen Anteil in Höhe von 30 Mio. €. Damit soll die LKK entstandene und in 2021 noch entstehende Mehrausgaben infolge der Corona-Pandemie teilweise ausgleichen können. Die Beiträge können damit annähernd stabil gehalten werden. Ohne den Bundeszuschuss, für den sich Bundesministerin Julia Klöckner intensive eingesetzt hatte, wäre der Beitrag im Durchschnitt um 5,9 % gestiegen, heißt es.
Hintergrund: Die LKK nimmt nicht am Gesundheitsfonds teil. Daher bedarf es einer separaten Finanzierungsregelung für die LKK. Die Beteiligung der LKK am Bundeszuschuss soll im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) dergestalt umgesetzt werden, dass der Gesundheitsfonds der LKK einen Anteil in Höhe von 30 Millionen Euro überweist.