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London könnte den Brexit selbst noch widerrufen

London könnte noch selbst einen Rückzieher machen und den Exit vom Brexit erklären. Diese Auffassung vertritt der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofes in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Das schottische oberste Gericht hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, weil Schottland gegen den Brexit ist und in der EU bleiben will.

Lesezeit: 2 Minuten

Die britische Regierung könnte noch vor dem angesetzten Votum über den ausgehandelten Austrittsvertrag am kommenden Montag den Brexit stoppen. Zu dieser Einschätzung kommt der Generalstaatsanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einer am heutigen Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

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Das britische Parlament stimmt kommende Woche über den EU-Austrittsvertrag ab. Aus Sicht des Generalstaatsanwalts des Europäischen Gerichtshofes könnte der Brexit noch gestoppt werden. Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten. Großbritannien könnte demnach den im März 2017 gestellten Austrittsantrag einseitig und ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten zurückziehen und EU-Mitglied bleiben.

Großbritannien hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass es die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit am 29. März 2019 endet.

Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH die Auffassung vertreten, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen. Der EuGH-Generalanwalt sieht dies nach heutiger Einlassung dezidiert anders.

Das Gutachten ist noch kein Urteil und somit nicht rechtlich bindend. Wann die Luxemburger Richter in der Anrufung des schottischen Gerichtes definitiv entscheiden, ist nach Angaben des Gerichts noch nicht bekannt. In der großen Mehrheit der anhängigen Rechtssachen folgte das EuGH in der Vergangenheit der Vorgabe des Generalstaatsanwaltes.

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