Aufgrund der noch fehlenden bzw. nicht abschließenden Aussage der Europäischen Kommission in Brüssel zur Fortsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus entschieden, dass zur Förderung des ökologischen Landbaus Neu- und Erweiterungsanträge auch in 2013 gestellt werden können.
Für bestehende und 2013 auslaufende 5-jährige Verpflichtungen z.B. im Rahmen der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können Betriebe daher die bestehenden Verpflichtungen um 1 Jahr verlängern. Für alle weiteren Maßnahmen (die ersten Verpflichtungen laufen hier in 2014 aus) ist trotz der derzeitig erfolgreichen Anwendung im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 2014 eine Bewertung im Rahmen der Vorgaben der EU-Kommission vorzunehmen.
Für folgende Maßnahmen können allerdings keine Neu- und Erweiterungsanträge gestellt werden:
- Förderung der Anlage von Blühflächen für Bienen
- Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion
- Erosionsmindernde Maßnahmen
a) Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus
b) Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und - Mulch-/Direktsaaten
- Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen
- Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerfutterbau
- Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren.
"In der auslaufenden Förderperiode 2007 bis 2013 werden damit die geplanten 275 Mio. Euro (ca. 40 Mio. Euro jährlich) aufgrund der hohen Akzeptanz der Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen vollständig gebunden", so Backhaus am Donnerstag. Zugleich werde die Grundlage für einen effizienten und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die neue Förderperiode ab 2014 gelegt. (ad)