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Bund lenkt bei Dürrehilfe ein: Ab jetzt zählen die Dürreverluste!

Das sehr komplexe und hochbürokratische Antragsverfahren für die Dürrehilfe hat viele Betriebe abgeschreckt. Es gab kaum noch eine Beziehung zwischen witterungsbedingtem Schaden und dem Unterstützungsantrag. Das hat das BMEL nun eingesehen und die Regeln geändert.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder haben am Freitag eine erste Bilanz zu den bisher vorliegenden Anträgen auf Existenzsicherungshilfen von durch die Dürre geschädigten Landwirten gezogen. Als alle Probleme auf dem Tisch lagen, lenkte das Bundesagrarministerium ein.

So mussten bislang landwirtschaftliche Betriebe ihre Erlöse aus der Tierhaltung mit den durch die Dürre eingetretenen Schaden im Ackerbau aufrechnen. Das führt in vielen Fällen zu einer Verringerung des errechneten Schadens und dem zufolge auch der Schadenshilfe, die zur Auszahlung kommt. Das BMEL hat eingeräumt, dass diese Praxis zu einer Benachteiligung der viehhaltenden Betriebe führt und den Ländern freigestellt, dies zu ändern.

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„Ich bin froh, dass der Bund erkannt hat, dass dadurch insbesondere rinderhaltende Betriebe, die aufgrund der Futterknappheit in Schwierigkeit geraten sind und gezwungen waren, ihren Tierbestand zu reduzieren, von den Hilfsmaßnahmen nur wenig profitierten. Wir werden das Verfahren deshalb umgehend ändern“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Für die Landwirte bedeute dies, dass bei der Antragsbearbeitung jetzt nur die witterungsbedingten Schäden aus der Tierhaltung betrachtet werden, die durch die Dürre entstanden sind, nicht aber die Erlöse.

Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin prüft nun, inwieweit die derzeit vorliegenden Anträge ausreichen, um den Schaden durch das Amt neu zu berechnen. Zudem wird die Antragsfrist verlängert, damit Landwirte, die aufgrund ihrer Einnahmen aus der Tierhaltung bisher aus der Schadensbetrachtung herausgefallen wären, Ihren Antrag noch stellen können.

Dazu der Landwirtschaftsminister: „Ich bitte um Verständnis, dass wir weitere Erläuterungen zum neuen Verfahren erst in der kommenden Woche geben können. Ich versichere aber, dass alle Landwirte, die durch die neue Regelung profitieren werden, auch Gelegenheit bekommen, ihren Antrag noch zu stellen.“

Nur 320 Anträge in MV

Nach jetzigem Stand haben die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern 26 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Dürrefonds abgerufen. 50 Millionen Euro hatten insgesamt zur Verfügung gestanden.

Bis Donnerstag hatten 320 Betriebe Anträge gestellt, davon 280 einen Antrag auf Vorschuss. Von den Antragstellern sind 49 Ökobetriebe und 240 rinderhaltende Betriebe.

Bauernverband: Nicht alle Mittel abgerufen

„Wir freuen uns, dass mit der Dürrehilfe vielen Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern geholfen wird“, sagt Detlef Kurreck, Präsident des Landesbauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Tatsache, dass bislang nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen wurden, bedauert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern. „Viele Landwirte hat das sehr komplexe und hochbürokratische Antragsverfahren abgeschreckt. Es gab kaum noch eine Beziehung zwischen witterungsbedingtem Schaden und dem Unterstützungsantrag. In dem Verfahren ging es dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor allem darum, jegliche Mitnahmeeffekte auszuschließen. Dafür sprechen die zahlreichen Ausschlusskriterien sowie die umfassenden Offenlegungs- und Bewertungspflichten. Man darf sich dann nicht wundern, wenn die Betroffenen dann davor zurückschrecken, einen Antrag zu stellen“, sagt Detlef Kurreck.

Auch Thüringen und Schleswig-Holstein haben schon eine erste Zwischenbilanz zur staatlichen Dürrehilfe gezogen. In Thüringen hatte es bisher 183 und in Schleswig-Holstein 150 Anträge von existenzgefährdeten Landwirten auf die staatliche Dürrehilfe gegeben.

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