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Mehr als 16.000 Anträge für niedersächsische Agrarumweltmaßnahmen

Nach derzeitigem Stand haben insgesamt 10.000 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr als 16.000 Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen gestellt. „So kommen wir unserem Ziel näher, öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen zu zahlen", sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach derzeitigem Stand haben insgesamt 10.000 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mehr als 16.000 Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen gestellt. „So kommen wir unserem Ziel näher, öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen zu zahlen", sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer.



Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sind Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER); dafür stehen etwa 120 Mio. Euro für die aktuelle Förderperiode bis 2020 zur Verfügung.


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Nach Auswertung der eingereichten Anträge und wegen noch erfolgter Änderungen bei dem von der EU beschlossenen Greening, das fünf Prozent ökologische Vorrangflächen für jeden Betrieb vorsieht, ist nun klar, welche einzelnen Maßnahmen noch überarbeitet und angepasst werden müssten, informiert das Agrarministerium aus Hannover weiter. Denn sowohl die maßgeblichen EU-Verordnungen als auch die Rahmenregelungen des Bundes sehen grundsätzlich eine Berücksichtigung bestimmter Agrarumweltmaßnahmen auf die Erbringung der ökologischen Vorrangfläche vor.


Dabei geht es allerdings um ganz bestimmte, ausgewählte Maßnahmen auf Ackerland. Das heißt auch: Zukünftig müssen sich alle betroffenen Landwirte entscheiden, ob diese Möglichkeit für sie infrage kommt.


Keine Doppelförderung möglich


Mit der Anrechnung einzelner AUM auf die ökologische Vorrangfläche besteht auch die Möglichkeit, mit neuen oder bereits eingegangenen Verpflichtungen wie Blühstreifen oder Anbau von Zwischenfrüchten die neuen Greening-Anforderungen zu erfüllen. Somit wären keine zusätzlichen Ackerflächen für das Greening erforderlich.


Dabei gilt es jedoch eine Maßgabe unbedingt zu beachten: Bei der Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen auf die ökologische Vorrangfläche verbieten die EU-Regelungen eine Doppelförderung. Wird also etwa eine AUM-Fläche auf das Greening angerechnet, muss deshalb ein fest vorgegebener Betrag vom AUM-Fördersatz abgezogen werden.


Die Nationale Rahmenregelung (NRR) des Bundes gibt die Grundsätze der Anrechnung vor. Danach wird der Wert für einen Hektar ökologische Vorrangfläche mit 250 Euro berechnet. Bei der Berechnung des AUM-Abzuges sind für die verschiedenen Arten von Vorrangflächen die jeweiligen Gewichtungsfaktoren für das Greening zu berücksichtigen. Danach errechnen sich je nach AUM unterschiedliche Abzüge.


Niedersachsen rechnet AUM umfassend auf Vorrangflächen an


Die Länder können unter Beachtung der Rahmenregelung und der dort festgesetzten Abzüge eigenständig entscheiden, ob überhaupt eine Anrechnung der AUM auf die ökologische Vorrangfläche zugelassen wird oder festlegen, welche Fördermaßnahmen anrechenbar sein sollen. Niedersachsen hat sich entschieden, den Landwirten eine möglichst umfassende Anrechnung der AUM auf das Greening zu ermöglichen.


Grundsätzlich anrechenbar sollen alle AUM-Flächen mit Zwischenfruchtanbau und alle Blüh- und Schonflächen sowie Hecken sein. Letztlich muss aber der Landwirt sicherstellen, dass sowohl die Auflagen aus den AUM als auch die Vorgaben des Greening auf den Flächen eingehalten werden.


Eine Änderung beim sogenannten Gewichtungsfaktor ist seitens der EU bei Hülsenfrüchten wie Ackerbohnen, Lupinen sowie Erbsen und Kleegras vorgenommen worden. Brüssel hat den Anrechnungsfaktor auf 0,7 erhöht. Unter diesen Voraussetzungen dürfte der Anbau von Leguminosen als ökologische Vorrangfläche zukünftig für viele Landwirte interessant werden. Deshalb hat sich Niedersachsen entschlossen, die Leguminosen-Maßnahme nicht schon sofort, sondern aller Voraussicht nach 2015 neu anzubieten. Zunächst soll jetzt beobachtet werden, wie sich die Änderungen beim Greening auswirken. Auf der Grundlage dieser Evaluation wird dann die Förderung der vielfältigen Fruchtfolge überarbeitet.


Nicht den ganzen Acker als Blühstreifen anmelden!


Sehr gut angenommen worden ist auch das Blühstreifenprogramm. Insgesamt wurden 25.000 ha zusätzliche Blühstreifen beantragt. Allerdings hat die Auswertung der Anträge ergeben, dass manche Betriebe ihre komplette Ackerfläche als Blühstreifen angemeldet haben. Landwirtschaftsminister Meyer sieht diese Entwicklung skeptisch: „Dies ist nicht in unserem Sinne. Wir wollen zusätzliche Strukturen im Acker schaffen und viele Blühstreifen über das Land verteilt fördern. Vielfalt und eine gute Verteilung über das Land ist besser für die Umwelt, als die Brachlegung ganzer Betriebe."









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