Leicht zugenommen haben die Berufskrankheiten in der Landwirtschaft. Wie der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) vergangene Woche mitteilte, wurden den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) im Jahr 2009 bundesweit 3 260 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet. Der Spitzenverband sieht hierin eigenen Angaben zufolge jedoch nicht den Beginn eines Negativtrends und verweist auf ein hohes Sicherheitsbewusstsein in der Landwirtschaft und im Gartenbau.
Wie der Verband weiter mitteilte, wurden etwa 588 Verdachtsfälle als Berufskrankheit anerkannt. Dieses Verhältnis zwischen Verdachtsanzeigen und Anerkennungen entspricht in etwa der Entwicklung, wie sie bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften registriert wird. Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten machten im Jahr 2009 mit 662 Verdachtsfällen knapp ein Fünftel aller gemeldeten Fälle aus. Die Zahl der Anerkennungen fällt mit 234 für diese Berufskrankheiten überproportional aus. Ihr Anteil beträgt mehr als ein Drittel aller Anerkennungen. Laut Spitzenverband verdeutlicht dies die besondere Problematik dieser spezifischen Berufskrankheiten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Insgesamt werden von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften jährlich etwa 5 300 Renten aufgrund einer Berufskrankheit mit einem Volumen von rund 20 Mio Euro ausgezahlt. (AgE)