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Klöckner

Mehr Lebensmittelsicherheit durch gezieltere Kontrollen

Das BMEL optimiert die Anforderungen an die amtliche Lebensmittelüberwachung durch die Länder. Die Gesamtkontrolldichte bleibt bestehen, Klöckner fordert jedoch mehr Personal in den Ländern.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Kabinett hat am 29. Juli die von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegte Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Mit der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Länder.

Die Länder sind für die Durchführung von Lebensmittelkontrollen verfassungsrechtlich zuständig. Als Kernelement enthält sie Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen.

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Die Länder hatten das Bundesministerium parteiübergreifend um eine Überarbeitung der AVV RÜb gebeten. Denn die derzeitige Überwachungspraxis zeigt, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind. Das hat zur Konsequenz, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben bleibt.

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt – dem EU-rechtlichen Grundsatz folgend – grundsätzlich risikoorientiert. Dieser Ansatz wird nun weiter gestärkt. Gleichzeitig mahnt die Bundesministerin bei den zuständigen Ländern eine ausreichende Personalausstattung für die Kontrollen an. Sie seien aufgefordert, wo nötig, nachzubessern.

Die Neuregelung der AVV RÜb, die das Bundesernährungsministerium vorgelegt hat, sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor. Die Anwendung dieser Frequenzen soll zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten zudem verbindlich werden.

Folgende Punkte sind wesentlich:

  • Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
  • Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
  • Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
  • Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Stegemann: Neue Vorschrift schafft bundeseinheitlichen Rahmen

Albert Stegemann, der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion ist überzeugt, dassdie Regierung mit dem Beschluss einen bundeseinheitlichen Rahmen geschaffen habe, damit die zuständigen Landesbehörden Lebensmittelbetriebe in Deutschland risikobasiert und gezielt überwachen können.

Die Verwaltungsvorschrift (AVV RÜb) helfe den Kontrollbehörden der Länder, den Überwachungsdruck in Problembetrieben mittels häufigerer anlassbezogener Kontrollen zu erhöhen. Gleichzeitig könnten die Behörden die Risiken beanstandungsfreier Betriebe angemessener bewerten und sie von Bürokratie entlasten.

"Die Kontrolldichte wird damit nicht verringert, sondern stärker auf neuralgische Punkte ausgerichtet. Wenn Politiker der Grünen Personalmangel in der Lebensmittelkontrolle beklagen, dann sei daran erinnert, dass die Lebensmittelkontrolle verfassungsrechtlich den Ländern obliegt. Die Grünen sind aufgefordert, in den Ländern, in denen sie mitregieren, für die entsprechenden Finanzmittel und Stellen zu sorgen“, so Stegemann.

Richtig findet auch der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, den Beschluss. Noch besser wäre es seiner Meinung allerdings, wenn die staatlichen Stellen mit mehr Mitteln ausgestattet werden würden, um das eine nicht auf Kosten des anderen machen zu müssen.

Foodwatch: "Weg für den nächsten Lebensmittelskandal frei!"

Ganz anders sieht das Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherorganisation foodwatch: "Jetzt ist es offiziell: Julia Klöckner ist eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit. Aus den Vorfällen bei Wilke und Tönnies hat die Ministerin offenbar nichts gelernt. Mit ihren absurden Plänen ebnet sie den Weg für den nächsten Lebensmittelskandal. Der Bundesrat darf dem auf keinen Fall zustimmen“, so Huizinga.

Er kritisiert, dass Klöckner faktisch die Zahl der Pflicht-Kontrollen verringern will. In Fleischbetrieben, die der höchsten Risikoklasse zugeordnet sind, sollen in Zukunft statt tägliche nur noch wöchentliche Kontrollen stattfinden müssen. Und andere Lebensmittelbetriebe, die bisher monatlich kontrolliert werden müssen, sollen künftig nur vierteljährlich verpflichtend kontrolliert werden.

Laut Foodwatch verschweigt die Ministerin, dass Probleme bei Betrieben oft erst durch Pflicht-Kontrollen bemerkt würden. Zudem orientiere sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleure an der Zahl der Kontrollen. Werden diese Vorgaben verringert, könne das langfristig den Personalmangel in den Behörden noch verstärken. Foodwatch fordert daher eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung. „Was wir haben, sind 400 politisch abhängige Behörden mit oft eklatantem Personalmangel, die die allermeisten Kontrollergebnisse geheim halten. Was wir brauchen, ist eine unabhängige Landesanstalt für die Lebensmittelüberwachung pro Bundesland, die ausreichend Personal vorhält und alle Ergebnisse veröffentlichen muss."

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