Die in der SVLFG versicherten Rentner können zum 1. Juli dieses Jahres mit einem Anstieg ihrer Rente rechnen.
Die Rentenerhöhung beträgt in den alten Bundesländern 4,25 Prozent, in den neuen Bundesländern 5,95 Prozent. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Berufung auf die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Die Erhöhung gilt sowohl für Renten aus der Alterssicherung der Landwirte als auch für solche aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Grund für das seit 23 Jahren stärkste Plus sind die verbesserte Arbeitsmarktlage, das Wirtschaftswachstum und die steigenden Löhne.
Renten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Auch die Verletztenrenten, die von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gewährt werden, erhöhen sich zum 1. Juli dieses Jahres entsprechend der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 95 SGB VII). Die Anpassung der Renten (nur) für die Unternehmer beträgt bundeseinheitlich 4,25% (Anpassungsfaktor West). Alle anderen Renten werden nach Ost und West getrennt angehoben. Der Rentenanpassungsfaktor Ost beträgt 5,95%.
Die Vollrente, also die Verletztenrente, die bei einer MdE von 100% zu zahlen ist, beträgt zwei Drittel des jeweils zugrunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes. Nach Anpassung des Jahresarbeitsverdienstes zum 1. Juli 2016 dürfte die monatliche Verletztenrente - ohne etwaige Zu- und Abschläge - als Vollrente steigen für
- Unternehmer (und die Ehegatten bzw. Lebenspartner) auf 689,86 Euro
- mitarbeitende Familienangehörige auf 1.211,39 Euro / West und 1.067,98 Euro / Ost
- Arbeitnehmer auf durchschnittlich 1.354,26 Euro / West und durchschnittlich 1.341,55 Euro / Ost