Es deutet sich eine Mehrheit der Bundesländer für eine Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zur Bewirtschaftung in diesem Jahr an. Im Agrarausschuss des Bundesrates hat sich am Freitag eine Mehrheit der Länder dafür ausgesprochen, berichtet Agra Europe (AgE). Zudem soll danach auf diesen Flächen auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt werden.
Das Votum der Länder im Agrarausschuss ist allerdings erst eine Vorentscheidung und ein Stimmungsbild. Die endgültige Abstimmung findet erst in der Bundesratssitzung am 8. April statt. Wie das Plenum beschließt, gilt weiterhin als offen.
Gleichzeitig beraten am heutigen Freitag die Agrarminister von Bund und Ländern bei der Agrarministerkonferenz über selbiges Thema. Die Sitzung ist bereits mehrfach verlängert worden. Aktuell ist ein Ergebnis für den späten Nachmittag angekündigt.
Im Agrarausschuss des Bundesrates hatten die Länder mit unionsgeführten Landwirtschaftsministerien, also von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, sowie von Rheinland-Pfalz mit dessen FDP-Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium einen Änderungsantrag eingebracht, laut dem der von der EU-Kommission gewährten Spielraum zur Nutzung der Brachflächen in Deutschland vollumfänglich genutzt werden soll. In der Abstimmung votierten auch die SPD-Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland sowie Thüringen für den Mehrländerantrag.
Geschlossen dagegen stimmten im Agrarausschuss die sogenannten „G-Länder“; das sind Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen.
Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche den Anbau auf ökologischen Vorrangflächen begrenzt auf 2022 zugelassen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will den deutschen Landwirten 2022 nur die Nutzung des Futteraufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen ohne Pflanzenschutz und mit eingeschränkter Düngung gewähren.
Danach sollen brachliegende Flächen, die als ÖVF ausgewiesen wurden, nicht erst ab 1. August, sondern bereits ab 1. Juli zur Beweidung freigegeben werden, und zwar nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern für alle Tierarten. Zudem soll eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig sein. Das betrifft laut BMEL rund 170.000 ha.
Auf Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke soll in diesem Jahr ebenfalls eine Beweidung durch alle Tierarten sowie eine Schnittnutzung erlaubt werden. Hier legt das BMEL eine Fläche von 1,06 Mio. ha, auf denen 2021 Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen standen, als Orientierung zu Grunde.
Ein Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen ist unter den geltenden rechtlichen Bedingungen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin möglich, betont das BMEL.