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Mehrkosten durch Abschaffung der Hofabgaberegelung trägt der Bund

Dieses Jahr rechnet der Bund mit 48 Mio Euro, die wegen der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung sowie der Absenkung des Solidarzuschlags in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKV) benötigt werden. Warum der Steuerzahler dennoch nicht mehr zahlen muss, erklärt die Regierung wie folgt...

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund wird die Mehrausgaben infolge der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) tragen. Für das Jahr 2019 wird ein Mehrbedarf von rund 48 Mio Euro wegen der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung sowie der Absenkung des Solidarzuschlags in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKV) erwartet und mit einer höheren Inanspruchnahme von Rentenleistungen gerechnet.

Dies führt nach Angaben der Bundesregierung aber zu keinem Fehlbetrag bei der Finanzierung der landwirtschaftlichen Alterskasse, weil der Bund den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zu tragen habe. Es bleibe im Haushaltsvollzug abzuwarten, ob der Mehrbedarf im Rahmen des bestehenden Deckungsverbundes aufgefangen werden könne, heißt es.

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Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im vergangenen September zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) noch nicht festgestanden habe, in welcher Form der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen werde. Mögliche Mehrausgaben, die durch die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung entstünden, hätten daher entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei der Haushaltsaufstellung der SVLFG nicht berücksichtigt werden dürfen. Ein Nachteil für die Rentenberechtigten entstehe dadurch nicht.

Zur Kritik des Bundesrechnungshofs an der SVLFG, wonach diese die Obergrenzen der Verwaltungs- und Verfahrenskosten erreicht habe, den ihr aufgetragenen Personalabbau unzulänglich steuere und die dadurch erreichten Einsparungen nicht nachhaltig seien, erklärt die Regierung, dass sie zum Bericht der SVLFG über deren Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten Stellung genommen habe. Sie gehe davon aus, dass auf dieser Basis zunächst die parlamentarischen Gremien beraten würden, so die Bundesregierung. Die weitere Entwicklung innerhalb der SVLFG werde unabhängig davon auch weiterhin durch die Aufsichtsbehörde sowie das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium begleitet.

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