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Möglicher Verstoß

Mehrwertsteuer: Klage beim EuGH wegen deutscher Pauschalierung eingereicht

Deutschland ermöglicht allen Bauern die Pauschalregelung, auch Eigentümern großer Betriebe. Das sei laut der ursprünglichen Ausnahmegenehmigung aber unzulässig, sagt die EU.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie schon seit längerem erwartet, hat die Europäische Kommission wegen nach ihrer Ansicht inkorrekter Anwendung der EU-Mehrwertsteuerregelung für Landwirte jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht.

Wie ein Sprecher des Luxemburger Gerichts gegenüber AGRA-EUROPE am vergangenen Freitag bestätigte, ist die betreffende Klageschrift am 4. Februar dem EuGH vorgelegt worden. Damit ist Brüssel seiner Ankündigung vom Juli vergangenen Jahres - im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens die Bundesrepublik zu verklagen - nachgekommen.

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Konkret wirft die Kommission Deutschland vor, die Pauschalregelung für Landwirte unzulässiger Weise auch Eigentümern großer landwirtschaftlicher Betriebe zu ermöglichen. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten zwar, eine pauschale Vorsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Diese Ausnahmeregelung sei jedoch vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften administrative Schwierigkeiten zur Folge haben könnte.

Dass Deutschland die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle landwirtschaftliche Betriebe anwendet, führt laut EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Gemäß der Regelung in Deutschland können alle landwirtschaftlichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Derweil stellte die Bundesregierung nach der Klageankündigung im Juli durch die Kommission mehrfach klar, dass aus Berliner Sicht die aktuelle deutsche Regelung mit dem bestehenden EU-Recht vereinbar sei. Aufgrund dessen werde man die deutschen Regeln auch vor dem anstehenden Prozess beim EuGH verteidigen, hieß es dazu im August letzten Jahres. Erneut bekräftigt hatte die Bundesregierung ihre Position zudem im Oktober.

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