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Wissenschaftlicher Dienst

Trotz EU-Erlaubnis soll Mehrwertsteuerbefreiung bei Lebensmitteln gegen Europarecht verstoßen

Die EU-Kommission hatte eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Kraftstoffe und Lebensmittel auf 0 % erlaubt, um die Bürger zu entlasten. Der Wissenschaftliche Dienst sagt nun, das geht nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der deutlichen Preissteigerungen samt Folgen für die Bürger kommt derzeit vermehrt die Forderung nach einer Absenkung der Mehrwertsteuer bei Kraftstoffen, Energie und Grundnahrungsmitteln auf. Zuletzt hatte die AfD dies gefordert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat den Vorschlag daher bewertet und kommt zu dem Entschluss, dass das europarechtlich gar nicht geht.

Grund sei die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, in der die EU-Staaten für den Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt haben. So muss der reguläre Steuersatz bei mindestens 15 % liegen, der ermäßigte bei mindestens 5. Eine komplette Streichung auf 0 % ist demnach nur in bestimmten Bereichen möglich, die dem Gemeinwohl dienen, etwa Krankenhaus- und Arztbehandlungen oder Bildung. Lebensmittel sowie Treib- und Heizstoffe gehörten nicht dazu, schreibt der Wissenschaftliche Dienst laut dpa. Die unionsrechtliche Grundlage erlaube auch keinen ermäßigten Steuersatz bei Treibstoff- und Heizkosten.

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Diese Bewertung steht allerdings im Gegensatz zu einer Mitteilung der EU-Kommission vom 23. März 2022 im Zuge eines Sofortprogramms. Dort heißt es: "Die Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel können auf null gesenkt werden, um die Lebensmittelkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken." Die Kommission riet den Mitgliedstaaten eindringlich, von der Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.

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