Die EU-Kommission hätte eine Folgenabschätzung durchführen müssen, bevor sie 2019 ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vereinbarte, kritisiert die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly.
Die Beschwerdestelle der EU ging der Klage von fünf NGOs nach und kam zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission weder eine abschließende Folgenabschätzung noch die letzte Konsultationsrunde mit Interessenvertretern in den Verhandlungen berücksichtigte, berichtet aiz.info.
Das nehme der Öffentlichkeit die Gelegenheit, das Abkommen zu diskutieren, erklärt O'Reilly. Die EU hätte vor einem Abschluss belegen müssen, dass sie die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und andere Fragen vollständig berücksichtigt habe. Die Untersuchung der Ombudsfrau ergab, dass seit der Einführung von Folgenabschätzungen das EU-Mercosur-Abkommen das einzige Fallbeispiel ist, bei dem keine abschließende Bewertung vor Ende der Verhandlungen erstellt wurde.
Mit ihrer Kritik gießt die Ombudsfrau Wasser auf die Mühlen der zahlreichen Gegner des Abkommens mit den Südamerikanern, die die Öffnung der EU-Agrarmärkte mit der Abholzung des tropischen Regenwaldes in Verbindung bringen, schreibt aiz.info weiter. Die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft möchte die Ratifizierung des Abkommens in der EU voranbringen. Die EU-Kommission bemüht sich darum, mit den Südamerikanern die Nachhaltigkeitskapitel mit Zusätzen abzusichern, um so der Kritik in der EU zu begegnen.