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Handelsabkommen

Mercosur-Staaten müssen Nachhaltigkeitsziele einhalten

Können ernsthafte Verletzungen der Nachhaltigkeitsziele bei Umwelt-, Klima- und Tierschutz das Mercosur-Handelsabkommen zu Fall bringen? Frage eines irischen EU-Abgeordneten

Lesezeit: 2 Minuten

Die Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitszielen im Agrarbereich sowie dem Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen des Mercosur-Handelsabkommens stellen eine schwerwiegende Störung von Buchstaben und Geist des geschlossenen Abkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten dar.

Dies machte EU-Handelskommissarin Cecila Malmstrom in der am Freitag veröffentlichten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des irischen EU-Abgeordneten Matt Carthy deutlich.

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„Jede Vertragspartei ist gehalten, bei der Umsetzung der getroffenen Vereinbarung alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Handelsabkommen vollständig umzusetzen“, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Antwort der EU-Kommission. Dies gelte ebenso für das Nachhaltigkeitskapitel (Trade and Sustainable Development TSD) im Mercosur-EU Handels- und Investitionsabkommen sowie für alle anderen Teile des Abkommens.

Die EU und die südamerikanischen Mercosur-Staaten Argentinien. Brasilien, Paraguay und Uruguay unterwerfen sich demnach gleichermaßen der Überprüfung der Einhaltung des TSD-Kapitels durch einen bilaterale Expertenkommission.

Deutschland will Vorreiter für eine faire Handelspolitik sein

„Das TSD-Nachhaltigkeits-Kapitel ist ein integraler Bestandteil des geschlossenen Handelsabkommens und ist gesetzlich bindend“, heißt es in der Antwort der EU-Kommission. Ein Vertragspartner, der dies nicht erfülle, verletze das Abkommen.

Gleichzeitig betont EU-Handelskommissarin Cecila Malmstöm in ihrer Antwort, dass die Verletzung von Umweltvereinbarungen oder anderen Teilen der Vereinbarung nicht automatisch das Abkommen ungültig machten.

Es obliege den Vertragsparteien im Falle von grundsätzlichen Verletzungen des Abkommens dieses zu beenden, falls dies für erforderlich gehalten werde.

Deutschland hat sich in der GroKo-Koalitionsvereinbarung verpflichtet, als „Vorreiter für eine faire Handelspolitik“ auftreten zu wollen.

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