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Meyer meldet Förderrekord für ländlichen Raum

Der ländliche Raum in Niedersachsen ist laut Agrarressortchef Christian Meyer noch nie so stark gefördert worden wie in der aktuellen Legislaturperiode. In Niedersachsen stehe in der aktuellen EU-Förderperiode bis 2020 eine „Rekordsumme von 1,12 Mrd. Euro“ zur Verfügung.

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Der ländliche Raum in Niedersachsen ist laut Agrarressortchef Christian Meyer noch nie so stark gefördert worden wie in der aktuellen Legislaturperiode. In Niedersachsen stehe in der aktuellen EU-Förderperiode bis 2020 eine „Rekordsumme von 1,12 Mrd. Euro“ an Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

 

Ergänzt durch staatliche Kofinanzierung belaufe sich die Fördersumme für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft auf 2 Mrd. Euro. „Während bundesweit der Fördertopf um 10 % sank, hat Niedersachsen 15 % mehr bekommen als unter der Vorgängerregierung“, betonte Meyer mit Blick auf die ELER-Gelder. Etwa 410 Mio. Euro aus diesem Etat flössen in die ländliche Entwicklung. Mit rund 270 Mio. Euro stehe der größte Teil davon für Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen zur Grundversorgung im Rahmen der Richtlinie „Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE) bereit. Bis Februar 2017 gingen hierfür laut Meyer mehr als 1.800 Anträge ein. „Das Interesse bei den Initiativen und Akteuren im ländlichen Raum an den zahlreichen Möglichkeiten der ZILE-Förderung wächst immer weiter“, erklärte der Grünen-Politiker.

 

Seit 2013 hätten 62 neue Dorfentwicklungsprojekte den Start angetreten. Dem LEADER-Programm kämen in der aktuellen Förderperiode 103 Mio. Euro zugute, die für thematische Entwicklungskonzepte lokaler Aktionsgruppen eingesetzt würden. Konkret nannte Meyer Dorftreffpunkte, Läden und Dorfkneipen sowie Mobilitätskonzepte. Die Förderung leistungsfähiger Breitbandverbindungen auf dem Land werde mit 40 Mio. Euro bedacht.

 

Eine in diesem Jahr neu installierte Fördermaßnahme dient nach Angaben des Ministers der Unterstützung von Kleinstunternehmen zur Sicherung der Grundversorgung vor Ort. Damit könnten erstmals Projekte unterstützt werden, bei denen der Antragsteller ein Kleinstunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeitern sei. Das käme beispielsweise Handwerksbetrieben oder lokalen Schlachtereien zugute.