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Meyer warnt vor Wettbewerbsverzerrung wegen Kennzeichnung von Freilandeiern

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer begrüßt die jüngste Klarstellung der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Freilandeiern während eines Geflügelpest-Geschehens. „Es darf keine Wettbewerbsverzerrungen geben - weder in der EU, noch in Deutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer begrüßt die jüngste Klarstellung der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Freilandeiern während eines Geflügelpest-Geschehens. „Es darf keine Wettbewerbsverzerrungen geben - weder in der EU, noch in Deutschland. Daher erwarte ich, dass Baden-Württemberg jetzt seine Trickserei mit der eintägigen Aufhebung der Stallpflicht trotz unveränderter Risikolage beendet", so Meyer.


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Niedersachsen geht mit der teilweisen Aufhebung der Stallpflicht den auch für die Tiere sinnvolleren Weg. „Zugleich bedaure ich aber, dass die EU sich nicht zu einem flexibleren Umgang mit der Zwölf-Wochen-Frist durchringen kann. Das würde unseren Freilandhaltern enorm helfen."


Die Vorgaben aus Brüssel sehen vor, dass Eier von Freilandhühnern trotz Aufstallpflicht wegen eines Geflügelpest-Geschehens zwölf Wochen lang weiter als Freilandeier vermarktet werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Option nicht mehr. Die EU und auch der Bund stellen nun zweierlei klar: Die Zwölf-Wochen-Frist kann nicht verlängert oder umgangen werden. Und: Eine kurzfristige Unterbrechung der Stallpflicht ohne ein neues Infektionsgeschehen führt nicht zu einem Neustart der Zwölf-Wochen-Frist.


„Die Brüsseler Erläuterungen sind ein deutlicher Fingerzeig an diejenigen, die sich in der Europäischen Union oder in Deutschland auf juristisch dünnem Eis bewegen", sagte Meyer. Der Agrarminister machte deutlich, „dass die Unterbrechung der Stallpflicht nur für einen Tag und einem dann folgenden Neustart der Zwölf-Wochen-Frist auch aus Verbrauchersicht sehr skeptisch gesehen wird".






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