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Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 beschlossen

MFR-Deal sichert stabilen EU-Agrarhaushalt bis 2027 mit abschmelzender Tendenz bei den Direktzahlungen

Der EU-Haushalt 2021-2027 ist unter Dach und Fach. Die EU-Chefs einigten sich auf einen Finanzrahmen von 1.074 Bilionen Euro. Agrarkürzungen sind endgültig vom Tisch

Lesezeit: 4 Minuten

Nach 90 Stunden Verhandlungsmarathon einigten sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs in der Nacht zum Dienstag um sechs Uhr in der Frühe in Brüssel auf das Grundgerüst des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Haushaltperiode 2021-2027.

Der Siebenjahreshaushalt umfasst demnach einen Finanzrahmen von 1.074 Bilionen Euro. Der Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Mrd. Euro soll 390 Mrd. Euro nicht zurückzahlbare Zuschüsse in Folge der Corona-Krise umfassen.

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Die Niederlande. Österreich, Dänemark und Schweden setzten mit Unterstützung von Finnland einen deutlich niedrigeren EU-Haushalt und einschneidende Kürzungen bei den Zukunftsprogrammen wie den Just Transition Funf, für Gesundheit, Entwicklung und beim Jugendprogramm "Erasmus plus" durch.

Doch am Haushaltstitel 3 "Natürliche Ressourcen und Umwelt" - unter den auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fällt - erfolgten gegenüber dem revidierten Entwurf vom 20. Mai, keinerlei Kürzungen mehr.

Direktzahlungen fußen auf Preisen von 2018

Demach sind für Direktzahlungen und Marktbeihilfen ab 2021 im Siebenjahreszeitraum 258,6 Mrd. Euro vorgesehen. Betragen nach der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Sonderrates festgelegten Aufstellung für die Direktzahlungen und Marktbeihilfen im 1. Haushaltsjahr 2021 noch 38,6 Mrd. Euro schmelzen sie bis zum Jahre 2027 auf einen Betrag von 35,2 Mrd. Euro - gerechnet in Preisen von 2018 - ab.

Ländliche Entwicklung erfährt eigenen Haushaltstitel für "Next Generation EU"

Dafür zeigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs der 27 nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU offen dafür, bei der Ländlichen Entwicklung tiefer in die Tasche zu greifen. Im Rahmen des MFR mit dem zukunfstweisenden Titel "Next Generation EU" will die EU mit dem eigenen Programm für die Ländliche Entwicklung weitere 7,5 Mrd. Euro einstellen.

In den 66seitigen Schlussfolgerungen als Ergebnis des Ringens von vier langen Tagen und Nächten haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf mehr als vier Seiten dezidiert mit der künftigen Struktur der 1. und 2. Säule sowie mit den Austausch von Geldflüssen zwischen sen beiden Säulen in der Kompetenz der Mitgliedstaaten auseinander gesetzt.

Direktzahlungen pro Hektar sollen bis 2027 auf 215 Euro EU-weit angehoben werden

So ist grundsätzlich zunächst eine Beibehaltung der externen Konvergenz vorgesehen. Ab 2022 soll diese jedoch schreittweise zurückgeführt werden. Alle Mitgliedstaaten mit einem Direktzahlungniveau von unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts pro Hektar sollen in sechs Schritten die Differenz zur Hälfte ausgleichen. Die Ausgleichszahlungen sollen von allen EU-Staaten proportional aus GAP-Mitteln bestriiten werden. So soll ab 2022 in der gesamten EU die Direktzahlungen einen Mindestbetrag von 200 Euro pro Hektar aufweisen. Zum Ende der Hausltsperiode sollen im Jahre 2027 dann die Hektar-Direktzahlungen EUweit auf einem Niveau von 215 Euro liegen.

Kappung von Direktbeihilfen ab 100.000 Euro auf freiwilliger Basis

Die Einführung einer Kappungsgrenze bei den Direktzahlungen für große landwirtschaftliche Betriebe ab einer Höhe von 100.000 Euro pro Jahr für einzelne Betriebe soll den Mitgliedstaaten freigestellt werden. Bei der Einführung von Kappungsgrenzen können die betroffenen Betriebe Lohnkosten in Abzug bringen.

Die bisherige Zwei-Säulen-Struktur bleibt bestehen. Das in der GAP-Reform neu eingeführte Umsetzungsmodell unterwirft die beiden Säulen unter eine gemeinsame Prorammstruktur. Die GAP-Startegieplänelegen auf EU-Ebene gemeinsame für alle EU-Staaten geltende Ziele fest.

So sollen nach Vorstellungen der EU-Staats- und Regierungschefs künftig 40 % der gesamten GAP- Mittel für Klimaschutzprojekte vor behalten werden. Den Mitgliedstaaten soll mehr Flexibilität bei der Umsetzung gewährt und den Landwirten sowie Zahlstellen von Beihilfen Verwaltungsvereinfachungen eingeräumt werden.

1. Säule soll mit neuer Umwelt-Architektur aufwarten

Die 1. Säule soll stärker als in der Vergangenheit mit einer neuen "Umwelt-Architektur" zu einem höheren Ambitionsniveau für Umwelt- und Klimamaßnahmen beitragen und umfassend aus dem EU-Haushalt finanziert werden.

Die Ländliche Entwicklung in der 2. Säule soll zur Erbringung von spezifischen öffentlichen Güter für Klima- und Umwelt beitragen. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschft gestärkt sowie die ökonomischen Aktivitäten zur Sicherung der Lebensqualität der ländlichen Räume gesichert werden. Diese auf die ländlichen Räume ausgerrichteten Politiken der 2. Säule solle von den Mitgliedstaaten gezielt kofinanziert werden.

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