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Milch und Käse müssen aus einem Euter stammen

Pflanzliche Produkte dürfen nicht mehr unter der Bezeichnung von Milchprodukten vermarktet werden. Der Europäische Gerichtshof legt fest, dass Milch, Rahm, Butter, Käse und Joghurt aus tierischem Ursprung stammen müssen. Veggieerzeuger müssen sich nach anderen Bezeichnungen umsehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Pflanzliche Produkte dürfen nicht mehr unter der Bezeichnung von Milchprodukten vermarktet werden. Der Europäische Gerichtshof legt fest, dass Milch, Rahm, Butter, Käse und Joghurt aus tierischem Ursprung stammen müssen. Veggieerzeuger müssen sich nach anderen Bezeichnungen umsehen.


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Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Sahne, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Mittwoch. Diese Bezeichnungen behalte das Recht der EU Milchprodukten tierischen Ursprungs vor. Die Regelung gelte auch, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt würden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, konkretisierte der EuGH. Danach dürfen Veggieerzeuger ihre Produkte nicht als Tofubutter, Pflanzenkäse oder Sojamilch bezeichnen und müssen sich andere Produktnamen ausdenken.


Ausnahmen für traditionelle Begriffe wie Kokosmilch und Leberkäse


Einige kleine Ausnahmen lässt der EuGH in seinem Urteil zu. Sie betreffen vor allem traditionelle Zuschreibungen. Für Deutschland sind dort zum Beispiel Kokosmilch, Erdnussbutter, Leberkäse oder Butterbohnen aufgeführt, im Französischen „crème de riz“ sowie der englische Begriff „cream“, die weiter verwendet werden dürfen. Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit des Unternehmens Tofutown aus Wiesbaum im Kreis Vulkaneifel mit dem Verband Sozialer Wettbewerb, der Mitbewerber, die auch Milchprodukte vertreiben, vertritt zurück. Tofutown wollte vegane Produkte weiter als „Tofubutter“ oder „Cashew Käse“ vermarkten.


Vergleich mit vegetarischen Fleischersatzprodukten zieht nicht


Das Verbot für die Bezeichnung in Anlehnung an Milchprodukte verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen den der Gleichbehandlung, so der EuGH. Eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Einen Vergleich mit den Regelungen für die Bezeichnung von veganen Fleischersatzprodukten lässt der EuGH nicht zu. Die Unternehmen könnten nicht geltend machen, dass die Erzeuger vegetarischer oder veganer Fleisch- oder Fisch-Alternativprodukte in Bezug auf die Verwendung von Verkaufsbezeichnungen keinen Beschränkungen unterlägen, so der EuGH. Es handle sich dabei um ungleiche Erzeugnisse, die verschiedenen Vorschriften unterlägen, so die Richter zur Begründung.


Milchindustrie ist erfreut


Der Milchindustrie-Verband (MIV) begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung des EuGH. Sie bestätige die bisherige Rechtsprechung zu einem umfassenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte aus den Jahren 1999 und 2015. „Der heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“, sagte MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke. Der Verband ruft die Lebensmittelüberwachung in Deutschland auf, stärker als bisher gegen die Verletzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte, insbesondere bei der Vermarktung veganer Produkte, vorzugehen.


DBV fordert gleiche Klarstellung für Fleisch


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte das Urteil ebenso und forderte eine ähnliche Klarstellung für vegane und vegetarische Fleischersatzprodukte. Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehle und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt komme, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original, so der DBV in einer Mitteilung. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt sich willig, die Forderung des DBV aufzunehmen. Das Urteil des EuGH sei ein gutes Signal, so Schmidt. „Nach diesem klaren Urteil ist es nun noch schwerer zu erklären, wieso bei Fleischprodukten ein anderer Ansatz gelten sollte", sagte er. Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben, äußerte sich Schmidt.

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