Die Mindestlohnkommission hat ihren Vorschlag vorgelegt - arbeitsintensiven Betrieben und insbesondere solchen mit Sonderkulturen dürfte das Ergebnis nicht gefallen. Die Kommission empfiehlt die Anhebung des Mindestlohns von jetzt 12,82 auf 14,60 € pro Stunde.
Die Steigerung soll in zwei Phasen erfolgen: Im kommenden Jahr sollen 13,90 €/h gelten, zum 1. Januar 2027 wird die Anhebung auf 14,60 €/h empfohlen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Vorfeld vehement gegen eine weitere Anhebung gewehrt. Noch in dieser Woche hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied auf dem Bauerntag gewarnt, dass ein weiterer Anstieg des Mindestlohns zum weiteren Ausstieg von Betrieben des Obst-, Gemüse und Weinbaus führen werde.
Bauernverband warnt vor drastischen Folgen
Rukwied hatte argumentiert: "Die Frage ist nicht, warum wir gegen einen höheren Mindestlohn sind. Gegenfrage: Wollen Sie weiter deutsches Obst und Gemüse und deutschen Wein haben? Dann müssen Sie einer Sonderregelung zustimmen. Sonst wandert die Produktion ab. Wer den Mindestlohn anhebt, setzt den Schlüssel zum schließen der Hoftore an", sagte Rukwied.
Nun legt Rukwied nach: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen. Wir werden dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten können, was zu einer weiteren Produktionsverlagerung ins Ausland führen wird. Wir brauchen dringend eine Sonderregelung für saisonal Beschäftigte in der Landwirtschaft. Dieser Mindestlohn hat das Potenzial, den Anbau von Obst, Gemüse und Wein aus Deutschland zu verdrängen. Die Erzeugung in Deutschland ließe sich nur über deutliche Preissteigerungen halten.“
Was macht Landwirtschaftsminister Rainer?
Mit der Empfehlung der Mindestlohnkommission dürfte der schwarz-roten Regierungskoalition neuer Streit drohen. Die SPD hatte seit langem klargemacht, dass sie 15 € anstrebt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer teilt hingegen die Befürchtungen des Bauernverbands, dass dies heftige Folgen im Land- und Gartenbau nach sich ziehen könnte. Er will deshalb Ausnahmen für den Agrarsektor prüfen, insbesondere auch den Vorschlag des Bauernverbandes, der dafür plädiert, dass Saisonbetriebe nur 80 % des gesetzlichen Mindestlohns zahlen sollen.
Raiffeisenverband: Existenzbedrohung für Betriebe mit Sonderkulturen
Auch der Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) warnt unterdessen vor den Folgen einer so starken Mindestlohnanhebung. DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh gibt zu bedenken: „Bereits heute machen hohe Kosten und fehlende Wettbewerbsfähigkeit den Erzeugerbetrieben und Genossenschaften massiv zu schaffen. Mit einer Erhöhung des Mindestlohns wird die Kluft zwischen finanziellem Aufwand und Ertrag noch größer, um nicht zu sagen: zu groß. Insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen sind schlichtweg in ihrer Existenz bedroht. Die Lohnkosten machen dort aufgrund des hohen Anteils an händischer Arbeit bis zu 60 % an den Gesamtkosten aus. Eine Anhebung in der nun präsentierten Dimension ist für die Betriebe nicht kompensierbar.
Die Folgen sind nach Weselohs Überzeugung vorgezeichnet: Es komme zu einer weiteren Verlagerung der Produktion ins Ausland, und Deutschland würde von seinem ohnehin geringen Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse noch mehr einbüßen. "Das kann keiner ernsthaft wollen", so der DRV-Geschäftsführer. Daher brauche es eine differenzierte Betrachtung der Sonderkulturen bei der Mindestlohnregelung, um sowohl soziale Gerechtigkeit als auch landwirtschaftliche Realitäten zu berücksichtigen. Vorschläge aus der Branche liegen laut Weseloh auf dem Tisch. Er sagt: "Die heute präsentierten Pläne der Mindestlohnkommission müssen einem Realitätscheck unterzogen werden."