Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

Mindestlohn: Zweistufige Erhöhung belastet Bauern massiv

Gerade Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen. Der Grund: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 wohl auf 9,19 Euro brutto pro Stunde anheben.

Lesezeit: 3 Minuten

Gerade Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen. Der Grund: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 wohl auf 9,19 Euro brutto pro Stunde anheben, informiert der Bayerische Bauernverband (BBV).


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ab 2020 soll der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro steigen. Damit ist eine Steigerung um insgesamt 5,8 Prozent geplant. BBV-Präsident Walter Heidl sieht insbesondere die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung äußerst kritisch: „Damit wird das ursprünglich garantierte Prinzip der zweijährigen Anpassung gebrochen. Damit ist jede Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe passé.“

 

Der Mindestlohn soll eigentlich alle zwei Jahre angepasst werden, erklärt der Bauernverband aus München weiter. Die Anhebung zum 1. Januar 2019 wurde deshalb bereits erwartet. Doch der Vorschlag einer zweistufigen Erhöhung kam überraschend. Bauernpräsident Heidl befürchtet, dass zahlreiche Betriebe – insbesondere arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe – von den immens steigenden Lohnkosten betroffen sein werden – und damit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Existenz gefährdet sind.


„Im Gegensatz zu Wirtschaftsbereichen, die aufgrund der florierenden wirtschaftlichen Situation erhebliche Gewinnzuwächse verzeichnen konnten, stagnieren die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft“, sagte Heidl. Er zeigt sich skeptisch, dass die gestiegenen Lohnkosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden können. Vielmehr ist zu befürchten, dass günstige ausländische Produkte die Preise am Obst- und Gemüsemarkt vorgeben werden. „Die unverhältnismäßig hohe Steigerung des Mindestlohns verstärkt den Wettbewerbsnachteil der heimischen Landwirtschaft – insbesondere bei den Lohn- und Arbeitskosten“, warnt Heidl.

 

Für die Anpassung des Mindestlohns fordert der Bauernpräsident deshalb, dass die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft von der Bundesregierung berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang fordert der Bauernverband auch, dass die 70-Tage bzw. Dreimonats-Regelung bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung fortgeführt werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage läuft sie zum 31. Dezember 2018 aus. Künftig würden dann wieder alte Grenzen von 50 Tagen bzw. zwei Monate gelten.


Arbeitgeber kritisieren Mindestlohnempfehlung für 2020


Kritisch wertet der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) veröffentlichte Empfehlung der Mindestlohnkommission. Zwar habe man die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro pro Stunde ab Januar 2019 erwartet, sagte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller gegenüber AGRA-EUROPE. Der Vorschlag, bereits ab Januar 2020 die nächste Erhöhung auf 9,35 Euro vorzunehmen, sei jedoch „völlig überraschend“.


Möller sieht darin „eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Belastung“ für die Landwirtschaftsbetriebe. Damit nehme die Planungssicherheit für Investitionen in die Zukunft ab. „Wer weiß schon, was sich die Mindestlohnkommission beim nächsten Mal einfallen lässt“, so der Geschäftsführer. Er vermutet, dass „der Druck der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsministeriums“ den Beschluss der Kommission beeinflusst haben könnte. Das Bundesarbeitsministerium wird aller Voraussicht nach dem Vorschlag folgen und den Mindestlohn für die kommenden beiden Jahre entsprechend der Empfehlung anheben.


Hintergrund


In der Agrarbranche liegt die Mindestvergütung nach dem Ende 2017 geschlossenen Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau in diesem Jahr bei 9,10 Euro pro Stunde. Ab vier Monaten Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Bezahlung auf 9,25 Euro. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.