Die Agrarminister der Länder drängen weiter auf eine steuerliche Besserstellung von Mehrgefahrenversicherungen. Bei ihrer Frühjahrskonferenz vergangene Woche in Plön mahnten die Ressortchefs erneut eine Änderung des Versicherungsteuergesetzes an. Derzeit gilt für Mehrgefahrenversicherungen gegen Naturereignisse der Regelsteuersatz von 19 %, während beispielsweise reine Hagelversicherungen mit dem ermäßigten Satz besteuert werden.
Insbesondere aus den Reihen des Gartenbaus wird dies kritisiert, weil die Hagelversicherungen inzwischen in vielen Fällen erweitert wurden und neben Sturm sowie Starkregen weitere Elementarschäden abdecken. Hinzu kommt, dass in anderen EU-Ländern Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungsteuer befreit sind oder sogar extra gefördert werden.
Gartenbauer warnen vor Wettbewerbsverzerrungen
Der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Heinz Herker, hat vor Wettbewerbsverzerrungen gewarnt, die durch die neue Versicherungsteuer für die Mehrgefahrenversicherung entstehen könnten. Diese seien nicht nur durch niedrigere Steuersätze bei maßgeblichen europäischen Wettbewerbern im Freilandanbau gegeben, sagte Herker beim Treffen einer Delegation des ZVG mit Vertretern des Ernährungsausschusses vom Bundestag in Berlin. Herker machte deutlich, dass die Versicherungsprämien in anderen Ländern zusätzlich durch nicht unwesentliche Zuschüsse verbilligt würden. Dies gelte im Übrigen auch für den Unterglasanbau in Europa. Die Vertreter des Ausschusses sagten eine Unterstützung bei der Lösung des Problems zu.