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Ministerium setzt Sonderermittler bei Bayern-Ei ein

Im Zuge der Ermittlungen rund um den Fall Bayern-Ei wird das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen externen Sonderermittler einsetzen, auch um die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich zu überprüfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Zuge der Ermittlungen rund um den Fall Bayern-Ei wird das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen externen Sonderermittler einsetzen, auch um die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich zu überprüfen.


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Zugleich wurde vom Ministerium angeordnet, einen Mitarbeiter vorläufig von seinen Aufgaben zu entbinden, erklärt das Ministerium in einer Pressemitteilung weiter. Der betreffende Mitarbeiter ist in der Regierung von Niederbayern beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beschuldigt den Mitarbeiter der Verletzung des Dienstgeheimnisses in einem Fall. Er soll eine Probenahme bei Bayern-Ei angekündigt haben. Der Mitarbeiter bestreitet den Vorwurf. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.


Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu in München: "Ich werde den Fall Bayern-Ei rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen aufklären. Mein Ministerium unterstützt deshalb vollumfänglich die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ich werde außerdem einen externen Sonderermittler damit beauftragen, die Kontrollstrukturen zu überprüfen. Die Sicherheit unserer Lebensmittel steht für uns an erster Stelle."


In Abstimmung mit dem Staatsministerium haben die Behörden im August 2015 dem Betrieb Bayern-Ei untersagt, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Sperrung des Betriebes hat mittlerweile auch einer rechtlichen Prüfung des Verwaltungsgerichts Regensburg standgehalten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus.


Als weitere Konsequenz hat das Staatsministerium ein Drei-Säulen-Programm entwickelt, um die Sicherheit von Lebensmitteln weiter zu verbessern. Kernpunkte dieses Programms sind eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit Lebensmitteln, intensivere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, der rechtlich schnellstmögliche Ausstieg aus der Käfighaltung und Kooperationen mit Verbänden.


Thissen: Überwachungsstrukturen verbessern


Dr. med. vet. Karin Thissen von der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert unterdessen, dass die bayerischen Behörden erst jetzt, zwei Jahre nach den Todesfällen aufgrund von Salmonellen Festnahmen von Verantwortlichen durchführen. Ein aktuelles Rechtsgutachten zeige mangelhafte Strukturen auf und dokumentiere das Versagen der Landesbehörden in der Lebensmittelkontrolle.

 

„Der so genannte „Bayern-Ei“-Skandal offenbart Missstände in der Lebensmittelproduktion und strukturelle Defizite in deren Überwachung", so Thissen weiter. Während international handelnde Großbetriebe in ihren Produktionsstätten pro Tag 600.000 Eier oder 10.000 Schweine vom Band laufen lassen, würden die Kontrollen uneinheitlich von den Kommunen durchgeführt: ein offensichtliches Missverhältnis in einem ohnehin anfälligen System, meint die Politikerin.

 

Zudem würden die Aufgabenbefugnisse der Kontrolleure vor Ort, insbesondere an Schlachthöfen, immer weiter eingeschränkt. "Tierärzte vor Ort, die das sensible Lebensmittel Fleisch im Auftrag der Kommunen kontrollieren sollen, stehen im Spannungsverhältnis zwischen gewerbetreibendem Großbetrieb und kleinen kommunalen Überwachungsapparat dauerhaft unter Druck: Zu Lasten der Verbraucher, denn ohne akkurate Kontrolle kann es keine Lebensmittelsicherheit geben", so Thissen.

 

Sie fordert daher einheitliche Kontrollstandards, eine sachgerechte Kontrolldichte und die Unabhängigkeit der Kontrolleure. "Und wir brauchen Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes, vor allem durch Veränderungen in den kleinteiligen Kontrollstrukturen auf kommunaler Ebene. Dafür ist auch der Bund zuständig. Es darf nicht sein, dass wir die Verantwortung für die Kontrolle und Sicherheit unserer Lebensmittel zwischen Ländern und Kommunen hin und her schieben – und auf europäischer Ebene haftet der Bund.“


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