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Mit Harnstoff vergiftet: Landwirt wegen Racheattacke verurteilt

Der Landwirt aus der Weststeirmark (Österreich), der mehrfach im Nachbarstall Harnstoff ins Rinderfutter gemischt haben soll, hat zwei Fälle gestanden – wir berichteten. Eine Videoaufzeichnung hatte den Mann überführt. Sieben Tiere waren verendet. Vor dem Grazer Straflandesgericht wurde der Fall am Freitag verhandelt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der 58-jähriger Landwirt aus der Weststeirmark, der mehrfach im Nachbarstall Harnstoffdünger ins Rinderfutter gemischt haben soll, hat zwei Fälle gestanden – wir berichteten. Eine Videoaufzeichnung hatte den Mann überführt. Sieben Tiere waren verendet.

 

Vor dem Grazer Straflandesgericht wurde der Fall am Freitag verhandelt, berichtet derStandard.at. Staatsanwalt Johannes Winklhofer zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte nicht nur zweimal, sondern über Monate hinweg öfter im Stall des Nachbarn war. Der Weststeirer hatte zugegeben, dass ihn der Gestank der Güllegrube des Landwirts gestört hatte. Daher wollte er angeblich nur die Milchproduktion des Bauern einbrechen lassen und hat den Tieren den Harnstoff gegeben.

 

Der Staatsanwalt warf ihm vor, dass er als ehemaliger Stierzüchter gewusst haben muss, dass eine einmalige oder zweimalige Beigabe nicht zum Einbruch der Produktion führen konnte. Sein Motiv sei daher die nachhaltige Vergiftung der Rinder gewesen. Doch der Angeklagte blieb dabei, dass er nur zwei Mal im Stall gewesen sein will. Er sei verzweifelt gewesen und wollte eine Aktion setzen. Wie sich herausstellte, wohnt der Angeklagte allerdings gar nicht mehr neben dem Geschädigten.

 

Nach der Sichtung der Videoaufzeichnung wollte der Staatsanwalt wissen, warum der Angeklagte gezielt nur den trächtigen Kühen den Harnstoff direkt vorgeworfen habe und lediglich einen kleineren Rest in den Mischkessel für alle anderen gegeben hatte. Der Beschuldigte meinte, er habe nicht erkannt, dass diese Kühe trächtig waren.

 

Das Gericht verurteilte den Landwirt schließlich zu zehn Monaten Haft. Davon wurden ihm neun bedingt nachgesehen. Außerdem sprach sie dem geschädigten Landwirt einen Schadenersatz von gut 16.800 Euro zu. Der Verteidiger des Weststeirers kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

 

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer von einem "schäbigen Verhalten" des Beschuldigten gesprochen. Er sei auf Kreaturen losgegangen, die nur fressen und Milch geben und ihm nichts getan hätten. Die Tat sei laut Winklhofer "besonders boshaft ausgeführt" worden und der Angeklagte habe es klar auf die Existenz des ohnehin unter Preisdruck stehenden Milchbauern abgesehen gehabt.

 

Die von Anwalt Peter Bartl geforderte Entschädigung für den Landwirt erkannte der Beschuldigte nicht an. Sein Verteidiger meinte, dass man dem Weststeirer die sieben toten Rinder unterschieben wolle und eine Schuld "durch nichts zu beweisen" sei.

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