Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben für den Übergangsmechanismus für das aktuell außer Kraft gesetzte Berufungsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) gestimmt. Nachdem der Rat der Notregelung schon letzte Woche seinen Segen erteilt hat, ist der Ratifizierungsprozess der EU abgeschlossen.
Derweil steht die formelle Zustimmung einiger der 15 weiteren WTO-Mitgliedsländer, die sich der Regelung ebenfalls angeschlossen haben, noch aus. Diese soll allerdings zeitnah erfolgen. Neben der EU haben sich unter anderem Australien, Brasilien, China, Kanada, Neuseeland und Uruguay dem Übergangsmechanismus angeschlossen. Die betreffende Übereinkunft dazu, die auf eine Initiative Brüssels zurückgeht, war bereits Ende Januar am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos getroffen worden.
Die Notregelung hat zum Ziel, ein funktionierendes und zweistufiges Streitbeilegungssystem bei der Welthandelsorganisation aufrechtzuerhalten. Das reguläre WTO-Berufungsgericht ist seit dem 10. Dezember 2019 lahmgelegt, da die Vereinigten Staaten die Berufung neuer Richter seit dem Jahr 2017 per Veto blockieren.
Mit der Notregelung soll den daran teilnehmenden WTO-Mitgliedern auch weiterhin ein wirksamer und verbindlicher Streitbeilegungsprozess für potentielle Handelsstreitigkeiten zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll nur so lange Anwendung finden, bis das reguläre Berufungsgremium der WTO wieder einsatzbereit ist.