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Unlautere Handelspraktiken

Mittwoch im Bundestag: Abstimmung über Agrarmarktstrukturgesetz

Die Bauern erhalten für ihre Produkte oft keine auskömmlichen Erzeugerpreise. Alle Marktpartner sind gefordert, Lösungen zu finden und für ein faires und respektvolles Miteinander zu sorgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Um faire Spielregeln im Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Verarbeitern und Handel geht es am Mittwoch im Bundestag. Dann wird der Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelerzeugungskette (Agrarmarktstrukturgesetz) wegen der besonderen Eilbedürftigkeit in erster Lesung beraten.

Der Bundesrat wird in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar dann zu dem Gesetz und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Stellung nehmen.

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Hierzu erklärte am Dienstag das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen, sich für eine konsequente Umwandlung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht stark zu machen. Mit einem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag im Bundesrat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung weiter angepasst und an wichtigen Stellen noch verschärft werden, damit ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis zwischen den Handelspartnern vorherrscht, heißt es.

Dazu gehörten insbesondere Anpassungen bei der Unternehmensgröße, weil durch die aktuelle Größenbegrenzung viele niedersächsische Betriebe nicht unter die Schutzwirkung des Gesetzes fallen, so das Ministerium aus Hannover.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast fordert den Bund auf, das bestehende Kartellrecht erneut einer intensiven Überprüfung zu unterziehen, damit vor allem die Verhandlungsposition der Primärerzeuger und Rohstofflieferanten nachhaltig gestärkt wird.

Stimmen

„Nach wie vor gibt es auf den Märkten für unsere hochwertigen Lebensmittel massive Ungleichgewichte. Die Landwirte sehen sich mit ständig wachsenden Anforderungen konfrontiert. Für ihr qualitativ hochwertigen Produkte erhalten sie allerdings oft keine auskömmlichen Erzeugerpreise. Alle Marktpartner sind gefordert, Lösungen zu finden und für ein faires und respektvolles Miteinander zu sorgen. Alle müssen ihrer großen Verantwortung nachkommen. Das Land macht sich für entsprechende Rahmenbedingungen stark, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen", sagte Otte-Kinast.

Und Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann kommentiert: „Schon seit Jahren entsprechen die Preise für hochwertige landwirtschaftliche Produkte nicht mehr dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Auch die Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben sich hier als stumpfes Schwert erwiesen. Wir brauchen hier einen Ordnungsrahmen, der die Veränderungen der Märkte berücksichtigt."

Hintergrund

Beide Minister führten am 13. Januar ein Spitzengespräch per Videokonferenz mit rund 40 Vertretern von Landwirtschaft, Handel, Verarbeitern und Verbrauchern.

Am Ende stellten die niedersächsischen Minister gemeinsam folgende Forderungen auf:

  1. Transparente, flächendeckende Lebensmittelkennzeichnung für regionale Produkte
  2. Marketing durch den Einzelhandel für heimische Produkte für mehr Wertschätzung und Wertschöpfung
  3. Konsequente Umsetzung der UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken
  4. Verschärfung des Wettbewerbsrechts für mehr Chancengleichheit und Einrichtung einer Beschwerdestelle
  5. Verhaltenskodex als Basis einer fairen Partnerschaft zwischen Handel, Verarbeitern und Landwirten
  6. Angemessene Honorierung höherer Umwelt- und Tierwohlstandards in der Landwirtschaft (neuer Gesellschaftsvertrag)
  7. Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den Wert von Lebensmitteln und - gemeinsam mit der Wirtschaft - Stärkung der Verbraucherbildung
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