Nach neuem EU-Recht ist es erlaubt, mit einer geprüften mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb bis zu drei Rinder, drei Hausschweine oder drei Pferde zu schlachten. Von bisher 45 Minuten wurde die mögliche Transportzeit ohne Kühlung der geschlachteten und entbluteten Tiere zum Schlachthof auf 120 Minuten verlängert. Da die mobilen Einheiten nun auch in Verbindung mit mehreren EU-Schlachthöfen einsetzbar sind, vergrößert sich ihr Einsatzradius.
Genehmigung und Dokumentation ist Pflicht
Voraussetzung ist aber eine Genehmigung durch das Veterinäramt. Der Antragsteller muss zudem ein Nutzungskonzept mit Details zur Schlachtung sowie eine Vereinbarung mit dem Schlachthof vorlegen. Für die Genehmigung des Bolzenschusses zur Betäubung ist die Haltungsform des Tieres unerheblich. Entgegen dem Wunsch der Praxis ist der Kugelschuss weiterhin nur bei ganzjähriger Freilandhaltung erlaubt.
Mobile Schlachtung nur mit Tierarzt
Dass ein Amtstierarzt anwesend sein muss, wird angesichts der personellen Engpässe kritisiert. Laut Landwirtschaftsministerium (MLR) in Stuttgart war dieser Punkt für die EU nicht verhandelbar. Er soll insbesondere der Abgrenzung zu Not- und Krankschlachtungen dienen. Auf die kritisierten großen Unterschiede bei den Prüfgebühren mobiler Einheiten und auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen habe man keinen Einfluss. Dr. Edwin Ernst, MLR: „Die Veterinärämter bestimmen ihre Gebühren gemäß Landesgebührengesetz selbst je nach Aufwand.“
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