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Moskau verstärkt Druck auf deutsche Veterinärbehörden

Russland hat erneut deutliche Kritik am föderalen Veterinärwesen in Deutschland geübt und Konsequenzen in Gestalt von Handelsbeschränkungen angedroht. Der Leiter des Föderalen Aufsichtsdienstes für Tier- und Pflanzengesundheit, Sergej Dankwert, bemängelte bei einem Gespräch mit Staatssekretär Dr.

Lesezeit: 2 Minuten

Russland hat erneut deutliche Kritik am föderalen Veterinärwesen in Deutschland geübt und Konsequenzen in Gestalt von Handelsbeschränkungen angedroht. Der Leiter des Föderalen Aufsichtsdienstes für Tier- und Pflanzengesundheit, Sergej Dankwert, bemängelte bei einem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Robert Kloos vergangene Woche in Berlin vor allem Unzulänglichkeiten der Überwachungsbehörden in den Bundesländern und beklagte ineffiziente Strukturen.


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So seien unberechtigterweise Unbedenklichkeitszertifikate für den Export nach Russland ausgestellt worden, obwohl die Nahrungsmittelhersteller die gesetzlichen Anforderungen der Zollunion nicht erfüllten. Als Beispiel nannte er die Verwendung von Rohstoffen in Fertigwaren, die aus nicht für den Russlandexport zugelassenen Betrieben stammten. Dankwert forderte die deutschen Behörden deshalb auf, die Liste mit den für den Russlandexport zugelassenen Unternehmen zu überprüfen und zu aktualisieren.


Frist von einem Monat


Unzufrieden zeigte sich der Behördenleiter auch mit den sanitär- und epidemiologischen Kontrollen für Fleisch- und Fleischwaren in Deutschland. Diese seien, wie eigene Überprüfungen gezeigt hätten, vielfach unzureichend. Nur ein Netzwerk von Laboratorien, die standardisierte Methoden anwendeten, könne sichere Lebensmittelexporte garantieren, betonte Dankwert. Er unterstrich, dass in Deutschland die Notwendigkeit für eine effizientere Zusammenarbeit der Veterinärbehörden auf allen Ebenen bestehe und deshalb Systemänderungen unabdingbar seien.


Laut Nachrichtenagentur Ria Novosti setzte Dankwert der deutschen Seite eine Frist von einem Monat, um die Einhaltung der in den Zollunionspartnerländern geltenden veterinärrechtlichen und hygienischen Auflagen zu erfüllen. Sollten bis dahin keine Fortschritte erkennbar sein, könne die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten aus dem Gebiet ganzer Bundesländer und nicht nur für einzelne Hersteller untersagt werden. (AgE)

 

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