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Müller erwartet Einigung zur Waldstrategie

Zuversichtlich zu den Einigungsaussichten bei der „Waldstrategie 2020“ hat sich Staatssekretär Dr. Gerd Müller geäußert. Zwar räumte Müller gegenüber dem Pressedienst Agar Europe ein, dass es auf Fachebene noch eine Vielzahl von Dissenspunkten mit dem Bundesumweltministerium gebe;

Lesezeit: 2 Minuten

Zuversichtlich zu den Einigungsaussichten bei der „Waldstrategie 2020“ hat sich Staatssekretär Dr. Gerd Müller geäußert. Zwar räumte Müller gegenüber dem Pressedienst Agar Europe ein, dass es auf Fachebene noch eine Vielzahl von Dissenspunkten mit dem Bundesumweltministerium gebe; er sei jedoch sicher, so der Staatssekretär, dass die Auffassungsunterschiede spätestens bei den Gesprächen zwischen den Ressorts auf politischer Ebene überbrückt würden.


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Müller kündigte eine Bilanzierung der derzeit nicht bewirtschafteten Waldflächen im Rahmen eines voraussichtlich bis 2013 laufenden Forschungsvorhabens an. Er geht insbesondere angesichts der Situation bei vielen Kleinwaldbesitzern davon aus, dass der in der Biodiversitätsstrategie geforderte Anteil von 5 % nicht genutzter und damit potentieller Schutzwälder bereits jetzt erreicht ist. Sofern jedoch weitere Flächen zur Zielerreichung stillgelegt werden müssten, habe dies im Rahmen vertraglicher Regelungen mit den privaten Waldeigentümern und auf der Grundlage fachlicher Begründungen zu erfolgen, versicherte der CSU-Politiker. Dabei müsse der Einfluss auf die Holzproduktion „möglichst gering“ gehalten werden. Die Bundesregierung werde dazu einen marktwirtschaftlichen Ansatz vorlegen, mit dem der Nutzungsverzicht auf stillgelegten Flächen finanziell kompensiert werde, kündigte Müller an.


Sachverständige beschreiben Grundanforderungen


Unterdessen hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner Grundanforderungen an eine Waldstrategie formuliert. Dazu zählt der Rat neben der Einführung gesetzlicher, flächendeckender ökologischer Mindeststandards der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft unter anderem die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie mit ihrem Stilllegungsziel von 5 % auf Länderebene. Im Bundes- und Landeswald halten die Wissenschaftler die Einrichtung von Wildnisgebieten auf 10 % der Fläche bis 2020 für erforderlich. Sicherzustellen sei eine ressourcenschonende Holznutzung. Der Fokus müsse auf das Recycling und die Verwendung von Gebrauchtholz gelegt werden. Der stofflichen Verwertung müsse Vorrang eingeräumt werden gegenüber einer energetischen Nutzung. Als Vorkehrung gegenüber dem Klimawandel hält der SRU den Aufbau weiterer Kohlenstoffvorräte im Wald für geboten. Erreicht werden könne dieses Ziel durch ein höheres Alter der Bestände. Handlungsbedarf sieht der Rat im Jagdrecht und verweist auf die hohen Schalenwildbestände, die eine Naturverjüngung und damit einen notwendigen ökologischen Waldumbau behindere. (AgE)









 

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