Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Recht

Müssen Landwirte Einnahmen aus naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sofort versteuern?

Landwirte, die im Voraus eine Zahlung für Ausgleichsflächen über mehrere Jahre erhalten, dürfen die Einnahme über die gesamte Vertragsdauer verteilen. Für 13a-Betriebe hat sich die Lage verschlechtert

Lesezeit: 3 Minuten

Bebaut jemand eine Fläche und versiegelt sie damit, muss er aus Naturschutzgründen für Ausgleichsflächen sorgen. Deshalb richten Bauherren mit Landwirten Ersatzflächenpools ein. Landwirte bekommen dann Geld dafür, dass sie die Ausgleichsflächen nach einem naturschutzrechtlichen Konzept pflegen und bewirtschaften. Wie sich diese Einnahmen auf den Gewinn auswirken, erklärt Armin Fottner, Steuerberater bei Ecovis in Pfaffenhofen in einer Information an die Medien.

Finanzamt früher: Einnahmen sind sofort zu versteuern

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ein Landwirt muss für mehrere Jahre für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ausgleichsflächen sorgen. Dafür bekommt er schon im Voraus Geld für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Muss er diese Betriebseinnahme bereits bei Erhalt der Zahlung in voller Höhe versteuern?

Laut BMF-Schreiben vom 3.8.2004 müssen Landwirte mit Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung die Einnahmen aus Ausgleichsflächen sofort versteuern. Sie erzielen also einmalig einen hohen Gewinn. Dieser geht durch den Progressionseffekt des Steuersatzes mit einer ungünstigen einmaligen Steuermehrbelastung einher.

Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln (13a-Betriebe), mussten die Einnahmen aus der Überlassung landwirtschaftlicher Flächen nicht gesondert versteuern, da diese mit dem Grundbetrag (350 €/ha) abgegolten waren.

Heute: Einnahmen lassen sich über mehrere Jahre verteilen

Die Finanzverwaltung ändert nun ihre Ansicht (BMF-Schreiben vom 11.10.2021), so Fottner weiter. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2019. Jetzt gilt für Einnahmenüberschussrechner: Landwirte, die im Voraus eine Zahlung für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren erhalten, dürfen die Betriebseinnahme über die gesamte Vertragsdauer verteilen. Voraussetzung ist, dass sie die Flächen für einen zeitlich bestimmbaren Zeitraum überlassen.

Beispiel:

Ein Landwirt bekommt im Jahr 2022 von einer Gemeinde 50.000 € für eine Ausgleichsmaßnahme. Für das Geld muss er 20 Jahre lang die naturschutzrechtlichen Auflagen einhalten und die Flächen pflegen. Nach der Neuregelung muss er bis 2041 pro Jahr nur 2.500 € versteuern. Früher hätte das Finanzamt bereits 2022 die vollen 50.000 € als Gewinn des Landwirts angesetzt.

Was das für 13a-Betriebe bedeutet

Für 13a-Betriebe hat sich die Situation verschlechtert: Die Finanzverwaltung setzt die erhaltenen Zahlungen aus der Flächenüberlassung nun als zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an. Sie wird in Zukunft allerdings den Grundbetrag von 350 € für diese Flächen nicht mehr ansetzen. Denn: Die Flächen gelten nicht mehr als selbst bewirtschaftet. Genauso wie bei der Einnahmenüberschussrechnung dürfen Landwirte mit einem 13a-Betrieb Vorauszahlungen für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren aber ebenfalls über die gesamte Laufzeit des Vertrags verteilen.

Für 13a-Betriebe gilt bei Forstflächen eine Ausnahme, so Fottner. Für diese müssen Landwirte den Gewinn immer zwingend unter Abzug pauschaler Betriebsausgaben ermitteln (§ 51 EStDV). „Dieser Gewinn erhöht dann die pauschalen Gewinnansätze für die landwirtschaftlich genutzten Flächen und gegebenenfalls auch für die Tierhaltung“, sagt der Ecovis-Steuerberater.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.