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MV: "Kurzfristiges Verbot von Glyphosat hätte weitreichende Folgen"

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Wiedergenehmigung von Glyphosat war die zukünftige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein zentrales Thema auf der Frühjahrs-Umweltministerkonferenz (UMK) am Freitag in Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Wiedergenehmigung von Glyphosat war die zukünftige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein zentrales Thema auf der Frühjahrs-Umweltministerkonferenz (UMK) am Freitag in Berlin. „Es ist unbestritten, dass wir zu einer Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln kommen müssen, wenn wir die Biodiversität erhalten und damit langfristig die Basis für die landwirtschaftliche Erzeugung sichern wollen. Das gilt für das Herbizid Glyphosat genauso wie für die ebenfalls massiv in die Kritik geratenen Neonicotinoide (hochwirksame Insektizide)“, so Staatssekretär Dr. Sanftleben aus Mecklenburg-Vorpommern.


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Mit Blick auf das laufende EU-Verfahren zur Wiedergenehmigung von Glyphosat positionierte sich das Bundesland  in der Konferenz jedoch kritisch zu den Forderungen der Grünen. „Ein kurzfristiges und komplettes Verbot von Glyphosat weitreichende Folgen. Es würde mit Sicherheit den Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel forcieren, was uns in puncto Umweltschutz kein Stück weiterbringen würde. Außerdem wäre es in vielen Fällen das Aus der pfluglosen Flächenbewirtschaftung. Diese Art der Bodenbearbeitung ist jedoch mit Blick auf den Erhalt der Biodiversität und die Minderung von Bodenerosion durch Wind und Wasser unverzichtbar“, mahnte Dr. Sanftleben an. Das Verfahren der Wiedergenehmigung hat die EU-Kommission in der Hand, es bedürfe daher keiner Vorratsbeschlüsse der UMK.


Dahingegen wurde zum Schutz der Honig- und Wildbienen sowie anderer Bestäuberinsektenarten einvernehmlich vereinbart, sich national und EU-weit für eine deutlich restriktivere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen einzusetzen und dabei Anwendungsbestimmungen jeweils im Einzelnen zu prüfen und auf entsprechende Anwendungsbeschränkungen bzw. -verbote hinzuwirken.


Die Konferenz stand darüber hinaus im Zeichen der jüngsten Unwetter in Deutschland und der damit verbundenen katastrophalen Schäden, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg. Es wurde von der UMK dabei insbesondere erneut die Notwendigkeit bekräftigt, die Anstrengungen im Bereich des Hochwasserschutzes weiter zu forcieren.


Die UMK war sich einig, dass man vor dem Hintergrund der Zunahme solcher Unwetterereignisse zu einem effektiven Starkregenmanagement kommen muss. „Dabei sind auch Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung einzubeziehen. Das in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Erosionsereigniskataster ist beispielgebend für andere Länder und kann genutzt werden, um Maßnahmen und Programme für die Verminderung der Erosion von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verstärken“, so Dr. Sanftleben.

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