Eine Anfrage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) zum Pflanzenschutz an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in einem Schreiben als zulässig eingestuft.
Die CDU-Politikerin verwies hierzu auf das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW), das Pflanzenschutzgesetz und die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung von 2009. Die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens von Naturschutzorganisationen auf Basis dieser Rechtsgrundlagen sei in Baden-Württemberg in zwei Instanzen gerichtlich geprüft und vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abschließend bestätigt worden. Die wesentlichen Aussagen des Urteils ließen sich vollumfänglich auf Nordrhein-Westfalen übertragen, heißt es in dem Schreiben.
Heinen-Esser stellt fest, dass dem Datenschutz der Betriebe bei der Abfrage Rechnung getragen worden sei und alle übermittelten Hinweise auf Namen und Adressen geschwärzt worden seien. Rückschlüsse auf einzelne Betriebe seien damit aber im Einzelfall möglicherweise nicht völlig auszuschließen. Bei den Landtagsfraktionen von CDU und FDP hatte die NABU-Anfrage indes für Empörung gesorgt.
„Pure Schikane“
Etwa 300 Landwirte in Nordrhein-Westfalen mussten dem NABU ihre Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz offenlegen. Die Kammer wurde von der Naturschutzorganisation aufgefordert, diese Daten von etwa 300 Betrieben abzufragen und zu übermitteln. Sollten Landwirte dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde dies als Ordnungswidrigkeit bewertet und könne mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. „Solche Maßnahmen sind pure Schikane. Hier werden Landwirte unter Generalverdacht gestellt“, beklagten die Regierungsfraktionen. Sie sahen auch den Datenschutz mit Füßen getreten.
CDU und FDP betonten seinerzeit, dass jeder Landwirt, der Pflanzenschutzmittel erwerben und einsetzen wolle, über einen Sachkundenachweis verfügen müsse. In den Ackerschlagkarteien würden alle angewendeten Mittel dokumentiert. In keiner anderen Branche dürften Vereine Einblicke in die Produktionsabläufe von Unternehmen vornehmen. Es stehe außer Frage, dass bei Kontrollen oder Verdachtsfällen staatliche Institutionen Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz kontrollierten und diese auswerten sollten. Nur sei der NABU weder eine staatliche Behörde noch eine wissenschaftliche Institution.