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Nach Bericht über Schlachthof Bad Iburg: Tierärzte für Kameras in Betrieben

Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), fordert Videokameras auf den Schlachthöfen, um Tierschutzverstöße zu dokumentieren. In England werden sie nächsten Monat Pflicht. Hintergrund sind heimliche Aufnahmen von Tierschutzverstößen aus einem Schlachthof in Bad Iburg.

Lesezeit: 4 Minuten

Thomas Blaha, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT), fordert Videokameras auf den Schlachthöfen, um Tierschutzverstöße zu dokumentieren. In England werden sie nächsten Monat Pflicht. Hintergrund sind heimliche Aufnahmen von Tierschutzverstößen aus einem Schlachthof in Bad Iburg.


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Tierrechtsaktivisten des Vereins "Soko Tierschutz" hatten diesen Sommer heimlich Aufnahmen auf dem Schlachthof Bad Iburg erstellt – wir berichteten. Die Staatsanwaltschaft wertet die Videos noch aus. Im Fokus der Ermittlungen stehen Mitarbeiter des Schlachthofs. In diesem Zusammenhang wurden in der vergangenen Woche die Geschäfts- und Produktionsräume der Firma durchsucht. Gleichzeitig prüft das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die EU-Zulassung des Schlachthofes. Er ist zunächst bis zum 23. Oktober stillgelegt.


Prof. Dr. Thomas Blaha von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) sprach sich daraufhin in der Neuen Osnabrücker Zeitung für die Installation von Kameras auf den Schlachthöfen und den Aufbau einer deutschlandweiten Tiergesundheitsdatenbank aus.


Videoaufnahmen können unabhängige Befunderhebung gewährleisten


Auf Anfrage von top agrar online erklärte der Arbeitskreis Betäubung und Schlachtung der TVT, es gehe bei der Forderung nicht darum, die Schlachtbranche schlechtzumachen und zu behaupten, es herrsche überall ein gewaltbetonter und gesetzeswidriger Umgang mit den Tieren vor. Dem sei in der Regel nicht so. Nachvollziehbar sei jedoch, dass eine Forderung nach Verbesserung der Transparenz und der Überwachung der Praktiken im Schlachtbetrieb laut wird.

 

Als ein geeignetes Instrument zur amtlichen Überwachung werden laut TVT in unterschiedlichen Ländern (z.B. in Frankreich) Videokontrollen diskutiert. Die Mitglieder des Arbeitskreises Betäubung und Schlachtung sprechen sich daher für eine Videoüberwachung auf Schlachtbetrieben aus.


Gegenüber top agrar erklärte derArbeitskreis um Prof. Blaha: „Eine Installation von Kameras in den sensiblen Bereichen eines Betriebes kann den Tierschutzbeauftragten vor Ort und auch die zuständige Überwachungsbehörde bei ihrer Arbeit unterstützen. Videokameras ermöglichen eine kostengünstige übergeordnete Kontrolle auch zu Zeiten, in denen dafür zuständige Personen nicht vor Ort sind. Dies kann vor allem auch bei der Überwachung handwerklich arbeitender Betriebe eine Rolle spielen, in denen die zuständige Behörde derzeit nur stichprobenartige Kontrollen des Tierschutzes bei der Schlachtung leisten kann.“

 

Videoaufzeichnungen ließen sich zudem speichern und könnten im Falle von Streitigkeiten eine unabhängige Befunderhebung gewährleisten. Für den Schlachthof biete sich z.B. die Möglichkeit, die Ausführung der Arbeitsabläufe im Betrieb zu analysieren und Videosequenzen zum Zwecke der Schulung oder zur Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen insbesondere bei Sprachproblemen zu nutzen.

 

„Während eine Dauerüberwachung einzelner Personen aus Datenschutzgründen kritisch zu sehen ist, kann eine stichprobenartige oder Verdachtskontrolle dem Betrieb und der Behörde helfen, Verstöße zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten“, so die Tierärzte weiter. Allerdings bedürfe es eines gewissen Zeitaufwandes, die Videos zu sichten und auszuwerten, sowie finanzieller Investitionen für die Anschaffung und Pflege geeigneter Technik (angepasste Bildauflösung, großes Speichervolumen).

 

Tierschutzrechtlich lasse sich eine Videoüberwachung von Schlachtbetrieben derzeit nicht einfordern. „Grundrechte der Arbeitnehmer und Datenschutzbestimmungen sind zu beachten. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Technik sicher vor Missbrauch geschützt ist. Als Werkzeug der Betriebe selbst, um im Rahmen ihres Eigenkontrollsystems Arbeitsabläufe zu verbessern oder einen vermuteten tierschutzwidrigen Umgang mit Tieren zu unterbinden, ist die Videoüberwachung sicher ein geeignetes Mittel. Sie kann jedoch weder intensive Schulungen der Mitarbeiter noch Kontrollen vor Ort durch Tierschutzbeauftragte und Behörde ersetzen, sondern stellt lediglich ein ergänzendes Instrument dar“, heißt es in der Stellungnahme.

 

Die Mitglieder des Arbeitskreises Betäubung und Schlachtung der TVT begrüßen bereits erfolgte Anstrengungen der Betriebe, Videoüberwachungssysteme zu etablieren, und unterstützen die Ausweitung der Nutzung dieser Technik.

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