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topplus Bauern drohen mit Bewaffnung

Nach Wolfsrissen in Wittmund und Friesland plant Lies die Abschussfreigabe

Der Wolf ist in den Milchviehregionen Niedersachsens angekommen. Sobald der Wolf als Täter der Rinderrisse bestätigt ist, gibt Minister Lies die Abschussfreigabe. Bauern wollen sich bewaffnen.

Lesezeit: 5 Minuten

Nach weiteren Wolfsrissen im Landkreis Friesland erarbeitet das niedersächsische Umweltministerium gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss einzelner regional besonders auffälliger Wölfe.

„Die Situation im Landkreis Wittmund und im Landkreis Friesland spitzt sich mehr und mehr zu. Auch die erneuten Übergriffe vom letzten Wochenende gehen wahrscheinlich auf denselben Wolf zurück. Hier werden wir nicht tatenlos zusehen. Die Weidetierhalter sind völlig zu Recht wütend und verunsichert“, so Niedersachsens Umweltminister Olafs Lies.

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Bei einer der letzten genetischen Proben wurde der bisher schadensverursachende Wolf als „wahrscheinlich“ bestätigt. Das Gesetz verlange aber eine entsprechende zusätzliche B-Probe, so Lies: „Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Raubtiers erarbeiteten wir, während die Labore die rechtlich notwendige Prüfung bearbeiten. Damit sind wir dann sofort handlungsfähig, sobald das Ergebnis der Probe vorliegt.“ Da zwei Landkreise betroffen seien, werde die Genehmigung vom NLWKN ergehen.

Praxistaugliche Gesetze erforderlich

Der Minister erneuerte seine Forderung an das Bundesumweltministerium nach einem besseren Rechtsrahmen für den Abschuss von Wölfen aus besonders auffälligen Rudeln: „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit weit über 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Das sage ich gerade auch an die Adresse derjenigen im Land, die sagen, wir würden mit unserem Vorgehen die Ausrottung des Wolfes billigend in Kauf nehmen.“

Inzwischen gelte der Wolf auch in Europa nicht mehr als gefährdet und seine exponentielle Bestandszunahme führt zu massiven Konflikten mit der Nutztierhaltung und auch anderen notwendigen Artenschutzmaßnahmen. Lies: „Das strenge rechtliche Schutzregime, welches noch aus Zeiten stammt, als der Wolf in Deutschland ausgestorben war, ist für einen angemessenen Umgang mit dem Wolf nicht geeignet. In Berlin ist diese Entwicklung scheinbar noch nicht angekommen.“

Landwirte wollen sich bewaffnen

Teilweise würden bereits Forderungen nach einer Bewaffnung der betroffenen Landwirte und Weidetierhalter erhoben. „Das ist genau die Situation, vor der wir immer gewarnt haben“, so der Minister.

Hintergrund: Wanderschäfer Wendelin Schmücker aus dem Norden von Niedersachsen darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor Wolfsangriffen schützen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag seine Klage gegen die Stadt Winsen (Luhe) abgewiesen. Es ging um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis. Die Stadt hatte zuvor entsprechende Anträge abgelehnt.

Tatsächlich sei der Kläger durch Wolfsübergriffe in der Vergangenheit persönlich und wirtschaftlich betroffen, räumte das Gericht ein. Ein Interesse des Klägers, Wölfe zum Schutz der Herde mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz.

Die Stadt Winsen hat ihm zudem schon signalisiert, dass ein Antrag auf eine Flinte mit Gummigeschossen ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg hat.

Für Minister Lies ist der Fall klar: „Wir müssen als Staat handlungsfähig sein, also Tiere aus besonders auffälligen Rudeln gezielt abschießen, bevor verzweifelte Weidetierhalter selbst zur Waffe greifen. Der geltende rechtliche Rahmen, das zeigen auch die aktuellen Ereignisse, ist da völlig ungeeignet. Es geht an der Realität vorbei, wenn wir immer erst eingreifen dürfen, wenn es zu spät ist. Ich appelliere auch an diejenigen, die den besonderen Schutz des Wolfes vorrangig im Blick haben, gut begründete staatliche Entscheidungen zu respektieren. Artenschutz braucht Akzeptanz. Gerade in den besonders betroffenen Gebieten müssen die Menschen sich auf den handlungsfähigen Staat verlassen können.“

Bundesnaturschutzgesetz blockiert Niedersachsen

Die Möglichkeiten des Landes bewegten sich weiter im engen Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes. Daher mahnt der Umweltminister außerdem an, endlich entsprechende neue Regelungen zu schaffen: „Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist an der Stelle eindeutig. Wir brauchen die Möglichkeit für ein regionales Bestandsmanagement. Es ist keinem geholfen, wenn aus Berlin Beschwichtigungen in Verkennung der wirklichen Lage erfolgen, dass doch alles gut sei. Die weiter eskalierende Situation bestätigt, dass hier eben nicht ‚alles gut‘ ist.“

Das regionale Routinemonitoring werde außerdem weiter intensiviert: „Da unsere Genehmigungen immer wieder beklagt werden, ist die sehr sorgfältige rechtliche Bewertung und Vorbereitung eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Ausnahme und die Tötung eines Wolfs“, so Lies.

Die Landwirtschaftskammer hat außerdem vor Ort die Weidetierhalter bereits informiert, wie sie ihre Herden schützen können und welche entsprechenden Maßnahmen das Land finanziell unterstützt. Weitere zeitnahe Informationsveranstaltungen sind geplant, die über Möglichkeiten der wolfsabweisenden Herdenschutzmöglichkeiten in Ostfriesland informieren sollen. „In diesen Herdenschutz haben wir seit dem Ankommen der Wölfe in Niedersachsen in 2012 bereits knappe 16 Mio. € investiert“, so der Minister.

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