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Sonntagsarbeit

Nachgehakt: Anzeige wegen Sonntagsarbeit - war das gerechtfertigt?

Unsere Meldung „Polizei zeigt Bauern wegen Sonntagsarbeit an“ vom 20. April 2018 ist bei Ihnen auf extrem großes Interesse gestoßen.

Lesezeit: 3 Minuten

Unsere Meldung „Polizei zeigt Bauern wegen Sonntagsarbeit an“ vom 20. April 2018 ist bei Ihnen auf extrem großes Interesse gestoßen. Über 150.000 Zugriffe und heftige Diskussionen in den sozialen Netzwerken waren Grund genug, da weiter zu recherchieren.

 

Hintergrund sind die Anzeigen der Polizeiinspektion Beilngries vom 15.4.2018 gegen drei Landwirte aus der Gemeinde Altmannstein (Kreis Eichstätt, Bayern), die an einem Sonntag auf ihren Äckern tätig waren. Dazu stellte ein Polizeisprecher klar, dass die Sonntagsarbeit für Bauern unter gewissen Umständen zwar erlaubt sei, aber strengen Regularien unterliege. „Bei keinem der betroffenen Landwirte lagen entsprechende Voraussetzungen vor“, hieß es weiter. Alle ausgeführten Arbeiten seien aufschiebbar gewesen und hätten an einem Werktag verrichtet werden können“, meldete das Portal pfaffenhofen-today.

 

Maximilian Brunner, Leiter der Polizeidienststelle Beilngries sagte jetzt gegenüber top agrar online, dass die Polizeiinspektion am besagten Sontag von einem Bürger telefonisch darüber verständigt wurde, dass ein Landwirt nahe dem Ortsrand seines Wohnortes im östlichen Kreis Eichstätt Gülle ausbringe und es hierbei zu einer Geruchsbelästigung käme. Diesem Hinweis ging eine Streife der Dienststelle vor Ort nach. Dabei trafen die Polizisten neben dem Landwirt, der Gülle ausbrachte, zwei weitere Bauern an, welche mit dem Ausbringen von Saatgut bzw. Tätigkeiten im Hopfenbau beschäftigt waren.

 

„Die Rechtslage ist im […bayerischen… Anm. d. Red.] Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage geregelt, wobei in Art. 2 des Gesetzes nicht näher ausgeführt ist, welche Arbeiten in der Landwirtschaft aufschiebbar sind oder nicht“, so Brunner weiter. Dies sei im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, was allerdings Aufgabe der zuständigen Verwaltungsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt Eichstätt, sei. Dorthin wird der Sachverhalt zur Bewertung und weiteren Entscheidung übermittelt, die Rolle der Polizei beschränke sich im vorliegenden Fall bzw. Fälle darauf, dem Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit nachzugehen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

 

Auf unsere Nachfrage teilte nun Franz Heiß, Leiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt Eichstätt mit, dass eine Anzeige der Polizei beim Landratsamt bisher nicht vorliege. Ohne diese Anzeige könne der Fall nicht bewertet und bearbeitet werden. Zudem sei den Betroffenen die Möglichkeit der Anhörung zu geben. Erst dann könne über den Vorgang entschieden werden. Fest steht, dass in der Region Altmannstein, nämlich an der Wetterstation Riedenburg (elf Kilometer vom Tatort entfernt), für das betreffende Wochenende 14. und 15. April trockene Verhältnisse gemeldet waren, wohingegen in den Tagen davor und am Tag nach der „Tat“ Niederschlag zwischen 11 und 4 l/m³ angesagt war. (Quelle: wetter.com)

 

Pressesprecher Markus Peters vom Bayerischen Bauernverband teilte uns auf Anfrage dazu mit: „Landwirte arbeiten in der Natur und mit der Natur. Die Witterung und insbesondere ein bevorstehender Wetterumschwung, der Jahresverlauf und die Abhängigkeit der Landwirtschaft von natürlichen Prozessen führen dazu, dass Arbeiten zum Teil auch abends, nachts oder an Sonn- und Feiertagen erledigt werden müssen. Manchmal sind diese Arbeiten nötig - und im begründeten Ausnahmefall sind sie auch erlaubt. Fakt ist zudem, dass durch immer neue Regelungen und Sperrfristen (z.B. bei der Düngeverordnung) die Zeitfenster für bestimmte Arbeiten enger werden. Schließlich müssen neben Vorschriften immer auch Wetter, Vegetation und Bodenbeschaffenheit berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollten wirklich nur jene Arbeiten außerhalb der üblichen Zeiten erledigt werden, die nicht aufschiebbar sind", so Peters.

 

Die Redaktion top agrar wird das weitere Verfahren im Auge behalten und berichten, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.

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