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Nächste Frist für den Klimaschutzplan

Die Verhandlungen um den Klimaschutzplan gehen nach Gabriels Veto weiter. Nun soll es bis Ende der Woche eine Einigung der Bundesregierung geben. Bei den Landwirtschaftskapiteln gibt es einen Kompromiss mit einigen Entschärfungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Verhandlungen um den Klimaschutzplan gehen nach Gabriels Veto weiter. Nun soll es bis Ende der Woche eine Einigung der Bundesregierung geben. Bei den Landwirtschaftskapiteln gibt es einen Kompromiss mit einigen Entschärfungen.


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Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung keinen Beschluss zum Klimaschutzplan 2050 gefasst. „Wir haben zwar gestern die Ressortabstimmung abschließen können, allerdings sind danach weitere Vorbehalte thematisiert worden, die vor einer Kabinettbefassung geklärt werden müssen“, teilte die für den Klimaschutzplan zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nach der Sitzung mit. Hendricks kündigte den weiteren Fahrplan für den Klimaschutzplan an. Danach haben die Koalitionspartner verabredet, sich bis Ende dieser Woche abschließend auf den Klimaschutzplan 2050 zu verständigen. Hendricks zeigte sich zuversichtlich, dass die offenen Fragen bis zum Ende dieser Woche geklärt würden, so dass sie mit einem im Kabinett vereinbarten Klimaschutzplan zur Klimakonferenz nach Marrakesch reisen könne.


Klimaschutzplan hängt an Braunkohleförderung


Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte am Dienstag eine Einigung der Bundesregierung zum Klimaschutzplan in letzter Minute verhindert. Als Grund dafür hatte Gabriel die im Klimaschutzplan verankerten Einschränkungen für die Braunkohleförderung angegeben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte hingegen bereits am Montag von einer Einigung bei den Landwirtschaftskapiteln gesprochen.


Kompromiss bei den Landwirtschaftskapiteln


In der die letzten Version des Klimaschutzplans sind nach Informationen von Agra Europe (AgE) die Kapitel zur Landwirtschaft entschärft. Danach hätte die Landwirtschaft die von ihr verursachten Treibhausgasemissionen nur von derzeit rund 72 Mio. t auf 58 bis 61 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduzieren müssen. Ursprünglich hatte das BMUB eine Halbierung auf 35 Mio. t gefordert. Die Stickstoffüberschüsse sollten laut dem Kompromiss von heute 84 auf 70 kg N/ha bis 2030 im Mittel sinken. Das BMUB hatte ursprünglich 50 kg N/ha gefordert.


Forderungen zur Tierhaltung in Forschungsbedarf umgemünzt


Im Hinblick auf die Tierhaltung hatten sich die Verhandler darauf geeinigt zu schreiben, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Förderung, „die wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Innovationen voranbringt und schneller in die Praxis überführen hilft“. Forschungsbedarf bestehe zur Entwicklung einer klimaverträglicheren Tierhaltung, etwa im Bereich der Fütterung, der Züchtung sowie des betrieblichen Managements, hieß es laut AgE weiter. Zudem solle die Förderung stärker auf eine Tierbesatzdichte von maximal 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar ausgerichtet werden. Das BMUB hatte ursprünglich einen Abbau des Rinderbestandes verlangt und eine Verringerung des Exports tierischer Lebensmittel angeregt.


Verbot für Ackerbau auf Moorböden gestrichen


Zum Ökolandbau stand im Kompromiss, dass die Bundesregierung sich als Ziel setze, den Flächenanteil des Ökolandbaus „in absehbarer Zeit“ auf 20 Prozent zu erhöhen. Der Flächenverbrauch solle bis 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert werden. Das ursprüngliche Vorhaben, eine ackerbauliche Nutzung auf Moorboden weitgehend einzuschränken, hatte die Bundesregierung aus dem Klimaschutzplan gestrichen. Stattdessen sollte es eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Moorbodenschutz mit dem Ziel geben, bestehende Moorflächen zu schützen.

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