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Nahles muss Mindestlohnregelung für die Landwirtschaft dringend nachbessern

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, fordert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erneut auf, endlich die Mindestlohnregelungen für die heimische Landwirtschaft anzupassen und wiederholt gleichzeitig seine Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, fordert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erneut auf, endlich die Mindestlohnregelungen für die heimische Landwirtschaft anzupassen und wiederholt gleichzeitig seine Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte.


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Die aktuellen Vorschriften zur Dokumentation und Abrechnung seien in der Praxis nicht umsetzbar, so Hartelt. Der Bauern- und Winzerverband (BWV) habe bereits mehrfach Kritik an dem System geübt und Nachbesserungen sowie Ausnahmeregelungen gefordert. Zahlreiche Gespräche mit Mitgliedern des BWV in den vergangenen Wochen hätten die bereits zu Beginn der Diskussionen vorgebrachten  Befürchtungen bestätigt, so der BWV-Präsident weiter.


Die Vorschriften zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, zur Umrechnung des Akkordlohnes in den Mindestlohn oder auch zur Abrechnung der Löhne von Saisonarbeitskräften seien zu bürokratisch und gingen völlig am Ziel vorbei, so Hartelt. Hinzu komme, dass die Betriebe die zusätzlichen Kosten nicht oder nur zum Teil an den Endverbraucher weitergeben könnten. Die Folge sei, dass Betriebe aus dem Anbau bestimmter Sonderkulturen aussteigen oder völlig aufgeben müssten. Auch gingen zahlreiche Arbeitsplätze in der Landwirtschaft aufgrund der Vorschriften verloren, so der BWV-Präsident weiter. Es könne sicher nicht das Ziel einer Bundesarbeitsministerin sein, Arbeitsplätze nachhaltig zu vernichten. An einer Nachbesserung der Mindestlohnvorschriften führe daher kein Weg vorbei.


Es sei auch keinesfalls nachvollziehbar, warum die Vorschriften für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland ebenso gelten sollen, wie für heimische Arbeitskräfte. Die Saisonarbeitskräfte seien nur für wenige Monate in Deutschland und verdienten in dieser Zeit so viel wie in ihrem Heimatland in einem ganzen Jahr. Außerdem seien die Lebenshaltungskosten in den Heimatländern der Saisonarbeitskräfte in der Regel deutlich geringer als in Deutschland. Eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte sei damit nicht nur fachlich sinnvoll sondern könne auch verhindern,  dass Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und dem Weinbau wegfallen, so Hartelt weiter.


BWV-Präsident Hartelt kündigte gleichzeitig eine Briefaktion an,  mit der die Mitglieder des BWV ihren Forderungen in einem Schreiben an Ministerin Nahles nochmals Nachdruck verleihen. In Rheinland-Pfalz seien einige der wichtigsten Sonderkulturregionen bundesweit zu finden. Der Fortbestand dieser über Generationen hinweg aufgebauten Erfolgsgeschichte sei jedoch nun durch den Mindestlohn gefährdet, sofern Ministerin Nahles nicht endlich einlenke, so Hartelt abschließend.


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