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Nationale Gentech-Verbote nicht im Hinterzimmer verhandeln

Heute verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten über die Möglichkeit nationaler Anbauverbote. Erste Entscheidungen dazu können bereits am 7. Mai fallen. Der BÖLW kritisiert dazu, dass die Verhandlungen geheim ablaufen und dass die Bundesregierung nach wie vor keine klare Meinung zu dem Thema hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Heute verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten über die Möglichkeit nationaler Anbauverbote. Erste Entscheidungen dazu können bereits am 7. Mai fallen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert dazu, dass die Verhandlungen geheim ablaufen und dass die Bundesregierung nach wie vor keine klare Meinung zu dem Thema hat.

 

„Es ist inakzeptabel, wenn fundamentale Fragen zur Sicherung der Gentechnik-Freiheit der EU-Mitgliedsstaaten von Beamten im Hinterzimmer verhandelt werden. Wir zählen deshalb darauf, dass die Bundesregierung verhindert, dass EU-Kommission und -Rat hektisch und in intransparenter Art und Weise den aktuell unzureichenden Vorschlag durchboxen“, so der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein.

 

Damit die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird, müssten die Bundestagsfraktionen nun Druck aufbauen, rät der Biolandwirt. Die Initiative für einen interfraktionellen Antrag einiger Bundestagsabgeordneter sei zwar ein gutes Zeichen, genüge jedoch nicht. Löwenstein: „Gerade die Abgeordneten der Regierungsparteien müssen sich dafür stark machen, dass die Versprechen des Koalitionsvertrages eingehalten werden. Darin steht, dass die Bundesregierung die Bedenken der Menschen gegenüber der Gentechnik ernst nimmt.

 

Der Vorsitzende verweist auf die Forderungen des Bundesrats zu nationalen Anbauverboten. Diese berücksichtigen Aspekte, welche im aktuellen Entwurf der griechischen Ratspräsidentschaft nicht beachtet werden:

  • die Grundlage der Brüsseler Verhandlung sollte der Vorschlag des EU-Parlaments von 2011 sein;
  • Anbau-Verbote müssen auf rechtssicheren Füßen stehen;
  • Verbots-Erwägungen eines EU-Mitgliedsstaates dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass die betreffenden Gentechnik-Unternehmen konsultiert werden müssen;
  • Gentechnik Anbauverbote müssen in Selbstbestimmung der Mitgliedsländer jederzeit erlassen werden dürfen.

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