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Nds.: Wegen großer AFP-Nachfrage wird Zuschuss gesenkt

Niedersachsens Landwirte können in diesem Jahr vom 24. März bis 6. April Anträge für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) stellen. Die Unterlagen nehmen die örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an, bei denen es auch Antragsvordrucke gibt (www.lwk-niedersachsen.de/foerderung).

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Niedersachsens Landwirte können in diesem Jahr vom 24. März bis 6. April Anträge für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) stellen. Die Unterlagen nehmen die örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an, bei denen es auch Antragsvordrucke gibt (www.lwk-niedersachsen.de/foerderung).


Angesichts der hohen Investitionsbereitschaft landwirtschaftlicher Unternehmen rechnet die Kammer damit, dass das Antragsvolumen die begrenzten Fördermittel in Höhe von etwa 45 Mio. Euro deutlich überschreiten wird. Um möglichst viele Betriebe zu fördern, wurde der allgemeine Zuschuss von 25 % auf 20 % der förderfähigen Investitionskosten gesenkt. Der Höchstbetrag liegt jetzt bei 200.000 Euro. Bei Investitionen in die besonders tiergerechte Haltung bleibt es bei 30 % Zuschuss.


Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter für die Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Vor der Bewilligung darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein. Ausgenommen von der Förderung sind die Ausdehnung der Mastschweine- und Mastgeflügelhaltung sowie die Kleingruppenhaltung von Legehennen.