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NEC-Richtlinie: Kommission weist Kritik aus Deutschland zurück

Die Europäische Kommission hat Kritik aus Deutschland an den Plänen zur Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) zurückgewiesen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission hat Kritik aus Deutschland an den Plänen zur Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) zurückgewiesen.


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Der Kommissionsvorschlag verfolge das Ziel des Gesundheitsschutzes, und dafür seien in allen EU-Ländern erhebliche Kürzungen beim grenzüberschreitenden Schadstoffausstoß erforderlich, sagte eine Kommissionssprecherin vergangene Woche gegenüber AGRA-EUROPE. Um dies zu erreichen, seien Anstrengungen in allen Wirtschaftssektoren erforderlich.


Nur indirekt ging die Behördensprecherin auf den Vorwurf des agrarpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Hermann Grupe, ein, dass die deutschen Landwirte durch die geplante neue NEC-Richtlinie gegenüber ihren Berufskollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten klar schlechter gestellt würden.


Die EU-Länder könnten nach dem vorliegenden Richtlinienentwurf kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Pflicht zur Minderung des Ammoniakausstoßes freistellen, hob die Kommissionssprecherin hervor. Die Minderungsgebote würden im Wesentlichen für große Betriebe gelten. Dort bestehe weder die Pflicht, die Intensivierung voranzutreiben, noch die Zahl der Tiere zu vermindern. Aus Sicht Brüssels könnte die vorgeschlagene Minderung des Ammoniakausstoßes auch durch die Nutzung einer Fülle bereits verfügbarer Techniken und Praktiken erreicht werden.


Dabei ließen sich im Rahmen europäischer Förderprogramme zur ländlichen Entwicklung Modellvorhaben zur Minderung des Ammoniakausstoßes mitfinanzieren, sagte die Sprecherin. Sie betonte auch, dass die Landwirtschaft für den relativ größten Anteil am Ammoniakausstoß in Europa verantwortlich sei. Aktuell sei im EU-Durchschnitt ein Einsparziel von 23 % für die Landwirtschaft, von 37 % für die Industrie und von 40 % für die Haushalte vorgesehen.


Inakzeptabel


Grupe hatte in Hannover darauf hingewiesen, dass laut einer gemeinsamen Position der EU-Umweltminister für Deutschland zukünftig ein Minderungsziel von 29 % für die Ammoniakemissionen gelten solle, während in anderen EU-Ländern der betreffende Ausstoß in deutlich geringerem Umfang reduziert werden müsse.


So solle zum Beispiel in Frankreich 13 % des Ammoniakausstoßes, in Großbritannien 11 % und in Lettland nur 1 % eingespart werden. Damit seien die deutschen Bauern erneut die Verlierer in Europa und müssten die Hauptlast tragen. „Mit Blick auf einen gemeinsamen Binnenmarkt ist das inakzeptabel“, so der FDP-Agrarpolitiker.


Nach seiner Einschätzung hat Deutschland keineswegs einen verstärkten Nachholbedarf, was die Reduzierung von Ammoniakausstoß in der Landwirtschaft angeht. Das Gegenteil sei der Fall; Deutschland habe bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Reduzierungen vorgenommen.


Bestrafung für Effizienz


Grupe sprach von einer „kruden“ Brüsseler Argumentation: „Weil Deutschland bei der Umsetzung effizienter ist als andere Staaten, wird hier das Ziel höher gesetzt“. Deutsche Bauern würden also für ihren Erfolg bestraft.


Der FDP-Agrarpolitiker warnte davor, dass die heimischen Landwirte die vorgegebenen Ziele nicht erreichen könnten. Damit sei dann das nächste EU-Vertragsverletzungsverfahren programmiert. „Das jetzige Verfahren wegen der Verletzung der Nitratrichtlinie basiert maßgeblich auf der Grundlage falscher deutscher Daten aus einem Belastungsmessnetz“, sagte Grupe.


Der Liberale forderte deshalb auch die niedersächsische Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für ein in der Praxis realisierbares Minderungsziel für die Ammoniakemissionen einzusetzen. Im Umweltrat hatten sich die Regierungsvertreter aus Deutschland, Österreich, Polen und Dänemark gegen die Minderungsvorschläge ausgesprochen.


Lesen Sie auch eine Stellungnahme von BBV-Präsident Heidl:

"Ungerechte und völlig unrealistische Minderungsziele" (3.4.2016)

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