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topplus Umstrittene Pflanzenschutzmittel

Neonikotinoide: EU-Lebensmittelimporte nur noch ohne Rückstände

Sowohl in heimischen Erzeugnissen als auch in Lebensmittelimporten dürfen künftig keine Rückstände von Neonikotinoiden nachgewiesen werden. Das hat die EU-Kommission beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

In der EU dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände von der Pflanzenschutzmittel Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Diese zählen zur der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide.

Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. Die zuständige EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: „Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten.“

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Rückstände von Neoniks dürfen nicht messbar sein

Die Rückstandshöchstmengen für die beiden bienenschädlichen Neonikotinoide sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt gemessen werden kann. Die Regeln sollen bis Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und gelten nach einer Übergangsfrist sowohl für in Europa produzierte als auch importierte Lebens- und Futtermittel.

Neoniks seit 2018 verboten

Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zeigen, dass die Neonikotinoide Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Aus diesem Grund war ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden.

Immer wieder Notfallzulassungen

EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Polen hatten den Landwirten immer wieder Notfallzulassungen für die Insektizide in bestimmten Kulturen eingeräumt. Welche Auswirkungen die neuen Rückstandsregeln darauf haben, ist noch unklar.

Nächste Schritte

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wenn beide Institutionen keine Einwände erheben, wird die Verordnung Anfang 2023 verabschiedet.

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