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Neuausrichtung der Agrarinvestitionsförderung offen

Völlig offen erscheint der Ausgang des Bund-Länder-Streits über die künftige Ausgestaltung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des zuständigen Planungsausschusses (PLANAK) an diesem Mittwoch in Berlin lässt sich noch kein Ergebnis vorhersagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Völlig offen erscheint der Ausgang des Bund-Länder-Streits über die künftige Ausgestaltung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Vorfeld der entscheidenden Sitzung des zuständigen Planungsausschusses (PLANAK) an diesem Mittwoch in Berlin lässt sich noch kein Ergebnis vorhersagen. Aller Voraussicht nach wird Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner für ihren Vorschlag zwar die Stimmen ihrer Grünen und SPD-Ministerkollegen bekommen; eine Mehrheit wird sie aber nach derzeitigem Stand verfehlen.


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Dem Antrag Aigners zufolge sollen Stallbauten künftig nur noch dann mit einem erhöhten Zuschusssatz gefördert werden, wenn sie über dem gesetzlichen Standard liegende Tierschutzstandards erfüllen. Ein Gegenvorschlag von Bayern und Niedersachsen sieht die Beibehaltung einer Basisförderung mit einem Zuschusssatz von 20 % vor. Gleichzeitig sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, den Regelsatz um 5 % aufzustocken, wenn im Wesentlichen ein ausreichender Liegeplatzumfang gegeben ist.


Den Weg zu einem Kompromiss könnte ein hessischer Antrag ebnen. Danach sollen Ställe auch dann gefördert werden können, wenn sie keine besonderen Tierschutzanforderungen erfüllen. Allerdings soll bei Stallbauinvestitionen eine ausgeglichene Wirtschaftsdüngerbilanz mit einer Höchstgrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar aus Wirtschaftsdünger nachgewiesen werden müssen. Zudem soll der Lagerraum für Wirtschaftsdünger abgedeckt sein und für mindestens neun Monate Platz bieten müssen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte seine Forderung nach Fortführung der Regelförderung. (AgE)


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