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Neue Bilder von Tierschutzverstößen aus Straathofställen

Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat am 30. September neue Bilder aus Schweineställen veröffentlicht, die angeblich aus den Betrieben von Adrianus Straathof in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Badingen-Osterne und Drebkau (Brandenburg) stammen sollen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat am 30. September neue Bilder aus Schweineställen veröffentlicht, die angeblich aus den Betrieben von Adrianus Straathof in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Badingen-Osterne und Drebkau (Brandenburg) stammen sollen. 


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Laut ARIWA zeigen sie „den ganz normalen Wahnsinn in der Tierproduktion: Sauen bewegungslos fixiert in Kastenständen, offene Verletzungen, Nabelbrüche, angebissene Ohren, massenweise Maden und unhygienische Zustände.“ Die Aufnahmen würden einmal mehr verdeutlichen, dass Tierquälerei zum System gehört, so die Tierschützer, die das Material an den Sender 3sat weitergaben.


Die einzige wirksame Alternative, um das flächendeckende Leid der Tiere zu beenden, sieht ARIWA in der Förderung pflanzlicher Alternativen und des bio-veganen Landbaus.


„Tierhaltungsverbot gegen Straathof endlich umsetzen“


Die Agrarsprecherin der Grünen in Sachsen-Anhalt, Dorothea Frederking, zeigte sich erschüttert: „Diese aktuellen Bilder zeigen grausame Haltungsbedingungen für die Schweine in Straathof-Anlagen außerhalb Sachsen-Anhalts. Für mich sind sie starke Indizien, dass das bundesweit geltende Tierhaltungsverbot gerechtfertigt ist. Es sieht danach aus, dass bei Straathof katastrophale Haltungsbedingungen, ähnlich denen der Anlage im Genthiner Ortsteil Gladau, auch in anderen Bundesländern an der Tagesordnung sind.“


Noch im April hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt das Tierhaltungsverbot gegen Straathof vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit ist das Tierhaltungsverbot zwar nicht aufgehoben, aber die sofortige Umsetzung wurde erst einmal auf Eis gelegt. Begründet hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg (OVG) damit, dass die Voraussetzungen für eine sofortige Vollziehung des bundesweiten Berufsverbotes nicht vorlägen. Laut OVG hätten die Behörden anderer Bundesländer (insbesondere Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) im Rahmen der Kontrollen der Betriebe der Straathof-Unternehmensgruppe bislang keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, welche aus Sicht dieser Behörden eine so gravierende Maßnahme wie ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen könnten.


„Diese aktuellen Bilder zeigen für mich aber deutlich, dass das gegen Straathof als Person verhängte Tierhaltungsverbot richtig war. Die sofortige Vollziehung des Tierhaltungsverbotes sollte so schnell wie möglich wieder hergestellt werden, um die gravierenden Missstände und Tierleid zu beenden“, so Frederking weiter. Die Verantwortlichen allerorts müssten anerkennen, dass es sich um ein systemisches Problem bei Straathof und auch bei sehr großen Tierhaltungsanlagen handelt. „Die unsäglichen Tierqualen dürfen nicht länger geduldet werden.“


Ministerium: Bildmaterial alt und nicht zuordbar


Auf Anfrage von top agrar online hin antwortete der Pressesprecher desAgrarministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, Constantin Marquardt:

 

Die zuständigen Behörden können auf der Basis von Bildmaterial weitere Abklärungen bezüglich der Feststellung von Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben nur dann mit der gebotenen Sicherheit und Sorgfalt durchführen, wenn dieses ihnen in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang nach der Entstehung der Aufnahmen vorgelegt wird.


Im Beitrag (http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=54297 ) wird dargelegt, dass es sich um Bildmaterial vom Frühjahr handelt. Es wäre in jedem Fall sehr hilfreich, wenn den Behörden solches Bildmaterial unmittelbar zur Verfügung gestellt wird, um etwaige Tierschutzverletzungen umgehend ahnden zu können. Hier muss es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und den Behörden geben, da Monate nach den Aufnahmen durch die Veröffentlichung dieses Materials in den Medien Ende September es den Behörden erschwert zu handeln.


Vielmehr wird dadurch die Annahme genährt, dass z.B. die Veterinärbehörden des Landkreises nicht handeln. Dieses ist nicht so.


Die für die Betriebe der LFD-Holding (seit Anfang des Jahres Rechtsnachfolgerin der Straathof-Holding) für Tierschutz zuständigen Behörden in M-V überwachen die Tierhaltungen weiterhin engmaschig. Mit den vom Ministerium geforderten und mittlerweile eingesetzten Tierschutzverantwortlichen und den derzeitigen Geschäftsführern werden diese Überwachungsergebnisse ausgewertet und ggf. notwendige Maßnahmen abgesprochen bzw. angeordnet. Bislang sind gegen die LFD Holding in Alt Tellin keine neuen Sachverhalte bekannt geworden, die eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erforderten.


Konkrete Hinweise, dass Verletzungen und tote Tiere bewusst in Kauf genommen würden, sowie konkrete Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht sind dem Bildmaterial nicht zu entnehmen. Dies wird sogar durch ein Zitat aus dem Beitrag bestätigt: "Die Bilder zeigen laut Animal Rights Watch keine Verstöße gegen geltende Gesetze."


Videozusammenstellung ARIWA


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