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Neue Debatte um Obergrenzen in der Tierhaltung entfacht

In den neuen Ländern ist aufgrund der tierschutzwidrigen Vorkommnisse bei Straathof eine Diskussion über die Einführung von Obergrenzen in der Nutztierhaltung entflammt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff befürchtet, der ländliche Raum könne mit industriellen Strukturen „überfordert“ sein.

Lesezeit: 3 Minuten

In den neuen Ländern ist aufgrund der tierschutzwidrigen Vorkommnisse beim Schweineproduzenten Adrianus  Straathof eine Diskussion über die Einführung von Obergrenzen in der Nutztierhaltung entflammt. So stellte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff gegenüber der Presse fest, dass der ländliche Raum mit industriellen Strukturen dieser Größenordnung „überfordert“ werden könne. Es gebe auch für Anwohner eine Schmerzgrenze; das betreffe beispielsweise Themen wie das Transportaufkommen oder die Nitratbelastung im Boden.


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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus schlug laut Presseberichten konkret vor, an einem Standort maximal 500 Sauen und bis zu 800 Milchkühe zu halten. Dies stößt bei den Landesbauernverbänden auf strikte Ablehnung.


Der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Tietböhl, erteilte einer Festlegung von Obergrenzen für Tierhaltungen eine klare Absage. „Ein Tierstall muss in die Region passen, damit Landwirtschaft umweltverträglich gestaltet werden kann“, betonte Tietböhl. Zwei Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar - das entspreche zwei ausgewachsenen Rindern - sei eine Formel, die nach seiner Ansicht ein nachhaltiges Wirtschaften garantiere. So habe es bisher auch Minister Backhaus befürwortet.


Der Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt, Frank Zedler, erklärte, Obergrenzen in der Tierhaltung hätten keine zusätzlichen positiven Effekte auf die Situation der Nutztiere im Land. Er wies darauf hin, dass die bestehenden Gesetze regelmäßig zum Wohl der Tiere angepasst würden und erst vor einiger Zeit novelliert worden seien; deren Umsetzung müsse nun flächendeckend kontrolliert und Verstöße konsequent geahndet werden.


Gesamtanzahl der Tiere zweitrangig


Zedler erläuterte, dass die Beachtung von Tierwohl und Ethik nichts mit den Tierzahlen an Standorten zu tun habe. Tierwohl sei eine Frage des guten Managements, der Qualifikation des Tierhalters und des Engagements der Mitarbeiter. Wenn es dem einzelnem Tier im Stall gut gehe, die Weiterverwendung von Stallmist und Gülle stimme und der Tierhalter das Wohl aller Tiere im Blick habe, sei die Gesamtzahl der Tiere zweitrangig.


Entscheidend sei, dass die Zielrichtung Tierwohl und Ethik in den Köpfen der Nutztierhalter und ihrer Mitarbeiter verankert sei, die Haltung den vorgegebenen Anforderungen entspreche und die Tierbestände nach guter fachlicher Praxis und entsprechend geltender Gesetze geführt würden, betonte Zedler.


Die erst kürzlich im Landtag auf Anfrage der Grünen vorgestellten Kontrollergebnisse belegten, dass Mängel in keinen Zusammenhang mit Bestandsgrößen zu bringen seien. Die dokumentierten Verstöße gegen geltendes Recht beträfen neben größeren Schweinehaltern auch Hobbytierhalter und kleine Nutzviehbestände.


Gleichzeitig stellte Zedler klar, dass die jüngst in den Medien veröffentlichten Verstöße gegen den Tierschutz vom Verband scharf verurteilt würden. Derartige Rechtsbrüche seien von den zuständigen Behörden konsequent zu verfolgen, auch und gerade im Interesse des Berufsstandes, denn das illegale Handeln Einzelner beschädige das Image einer ganzen Branche.

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