Ein erfolgreicher Abschluss zur Revision der EU-Ökoverordnung ist weiter ungewiss. Im Rahmen der vorletzten Runde gab es offenbar einige Fortschritte. Es seien wichtige Annäherungen auf den Weg gebracht worden, so etwa im Bereich der Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut im Ökolandbau, war im Anschluss aus Teilnehmerkreisen zu erfahren.
Von Seiten des Parlaments sei kritisiert worden, dass die Kommission künftig nur noch die ausschließliche Verwendung von Ökosaatgut erlauben wolle. Derzeit können Ökolandwirte Sondergenehmigungen für die Verwendung von konventionellem Saatgut erhalten, falls kein entsprechendes Ökoprodukt auf dem Markt angeboten wird.
Der vom Europaparlament mit den Verhandlungen betraute Grünen-Agrarpolitiker Martin Häusling erklärte hierzu gegenüber AGRA-EUROPE, dass er sich mehr Maßnahmen der Kommission zur Produktion von Ökosaatgut wünsche. Solange hier jedoch ein hinreichendes Angebot nicht sichergestellt werden könne, müsse mit Sondergenehmigungen ein Ausgleich durch konventionelles Saatgut möglich sein.
Ökobranche lehnt Rückstandfreiheit ab
Ein weiterer großer Konfliktpunkt in den Verhandlungen ist die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgeschlagene „Grenzwertregelung“. Demnach soll die Zulassung als Ökolebensmittel künftig nur noch möglich sein, wenn strengere Grenzwerte von den Produkten nicht überschritten werden. Konkret soll ein Erzeugnis nach den Vorstellungen der Kommission nur noch dann als „bio“ vermarktet werden dürfen, wenn ein ähnlich niedriger Schwellenwert wie bei der Babynahrung eingehalten wird.
Laut Häusling müssten dazu allerdings zuerst Abdriftprobleme bei Pflanzenschutzmitteln von konventionellen Flächen auf Ökofelder ausgeschlossen werden. Hier müsse der Verursacher haften. Dies sei zurzeit „leider“ nicht immer umsetzbar, erklärte der Grünen-Politiker. Er hält es auch für problematisch, wenn man „bio“ als schadstofffrei definieren würde.